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LuG: Neuerung - Zeitversatz ANO rausgekickt! Warum wird uns alles so schwer gemacht?

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letzte Antwort am 12.02.2020 11:16:42 von simonefischer
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Gelöschter Nutzer
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Die "Neuerung" in LuG 11.1 zu ANO - nämlich dass der Zeitversatz der Bereitstellung von Auswertungen bei ANO mit dem Update rausgekickt wurde, ist keine Neuerung, sondern lästig, fehleranfällig bedeutet Mehraufwand und ist somit wenig kundenorientiert.

 

Danke für sinnlose Mehrarbeit, liebe DATEV, wir dürfen dies nun alles wieder neu einrichten. Manchmal glaube ich, ihr habt gar kein Verständnis für unsere Arbeit.   

ABER: Vielleicht gibt es dafür ja auch einen nachvollziehbaren, guten Grund? DATEV?

Gelöschter Nutzer
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Auch hat das Programm darüber nicht informiert, zu finden war dies nur in einer Infomail...

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

da es in der Vergangenheit leider unterschiedliche Fehlerkonstellationen zum Zeitversatz bei Arbeitnehmer online gab, wurde die Maske komplett überarbeitet und neu aufbereitet.

 

Über diese Neuerung wurde an mehreren Stellen informiert:

 

Im Infoservice Januar, Versand am 27.12.2019, wurde darauf hingewiesen: 

"Bitte beachten Sie: Wenn Sie bisher einen Zeitversatz für die Bereitstellung der Dokumente genutzt haben, müssen Sie mit Lohn und Gehalt 11.1 die zeitliche Versetzung unter Mandantendaten | Arbeitnehmer online | Allgemeine Daten erneut erfassen."

 

Wenn Lohn und Gehalt Version 11.1 nach der Installation zum ersten Mal gestartet wird, öffnen sich automatisch die Brennpunktmasken.
Alle Neuerungen und der Hinweis, dass der Zeitversatz neu eingegeben werden muss, finden Sie hier im Reiter "Arbeitnehmer online".

 

Im Dokument 1070847 - Informationen zur Nutzung von DATEV Arbeitnehmer online "Meine Abrechnungen" finden Sie weitere Informationen zur Erfassung des neuen Zeitversatzes.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

 

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Eichler,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Warum wurde denn dann nicht ein Sprungziel in der Brennpunktmaske berücksichtigt oder vielleicht sogar die direkte Erfassung?

 

Mit solchen "Kleinigkeiten" könnte man es den Anwendern gerade im "Jahreswechselgeschäft" etwas leichter machen.

 

Sollte in der Zukunft man drüber nachgedacht werden, wenn solche Änderungen notwendig sind.

 

Viele Grüße

T. Reich

Gelöschter Nutzer
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Das erklärt aber nicht, warum der Anwender nun mit deutlichem Mehraufwand belastet wird. Weil sich Masken geändert haben? Was hat das mit dem Löschen vorhandener Einstellungen / Daten zu tun?

Bei allen Mandanten muss nun hierauf geprüft werden und alles (was eigentlich als "Dauereinstellung" zu verstehen ist) neu konfiguriert werden. Da wir mit einem solchen Unsinn seitens DATEV nicht gerechnet haben, haben wir natürlich auch nicht vermerkt, welcher Zeitversatz überhaupt erfasst war!

Aus meiner Sicht eine sehr schlechte Idee von DATEV und ich bin sicher, dies hätte man auch anders lösen können!

 

Im übrigen kann in Informationen stehen was will - wenn man mit solchen Dingen gar nicht rechnet, weil es doch wohl vollkommen unüblich ist mit Updates Nutzereinstellung zu killen - besteht die Gefahr das der Nutzer dies einfach übersieht.

 

Solche Dinge, die direkt mit dem Mandanten zu tun haben und sich sofort beim AN auswirken, sollten aus meiner Sicht etwas ernster seitens DATEV genommen werden und nicht unter ferner liefen.

 

Bei jedem Mandanten, bei dem der Zeitversatz eingerichtet war hätte eine explizite Warnmeldung mit den vorher erfassten Daten kommen müssen, alles andere ist aus meiner Sicht fahrlässig. 

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

@t_r_ 

Danke für Ihre Rückmeldung.

Das werden wir bei der Erstellung der nächsten Brennpunktmasken im Hinterkopf behalten und bei Bedarf umsetzen.

 

@Gelöschter Nutzer 

Das neue Bereitstellungsdatum konnte leider nicht anhand des alten Zeitversatzes in Tagen voreingestellt und automatisch in den Mandantenstammdaten übernommen werden.

 

Der alte Zeitversatz führte beim Senden der Arbeitnehmer Online-Daten zu dem Bereitstellungsdatum (Sendedatum + Zeitversatz = Bereitstellungsdatum).

Da sich durch die bisherige Logik das Bereitstellungsdatum jeden Monat unterscheiden konnte - da abhängig vom Sendetag - war es nicht möglich einen Rückschluss auf das gewünschte Bereitstellungsdatum in der Zukunft zu ziehen.


Aus diesem Grund sind wir zu dem Schluss gekommen, keine Voreinstellung vorzunehmen und u. a. über die Brennpunktmaske auf dieses Thema aufmerksam zu machen.

 

Das neue Bereitstellungsdatum wird nun an allen Stellen angezeigt, an denen Auswertungen für Arbeitnehmer online gesendet werden (manuelles Senden und Monatsabschluss), um dies vor dem Senden noch einmal überprüfen zu können und gegebenenfalls in der Einstellungsmaske anzupassen.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

 

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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simonefischer
Einsteiger
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Hallo Frau Eichler,

 

ich habe den Zeitversatz bei Arbeitnehmer online bei der aktuellen Version anpassen wollen.

 

Vorher konnte ich, wenn ich mich recht erinnere, angeben, dass die Bereitstellung … Tage nach der Lohnabrechnung erfolgen kann. Dies ist jetzt nicht mehr möglich. Für mich bedeutet dies, dass ich jeden Monat den Zeitversatz wieder von neuem ändern muss. 

 

Das ist nicht schön...

 

Vielleicht kann man da in Zukunft wieder was ändern.

 

Viele Grüße

 

S. Fischer

 

 

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letzte Antwort am 12.02.2020 11:16:42 von simonefischer
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