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LuG GFB wo Art der Besteuerung ab 01.01.2022 erfassen

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letzte Antwort am 14.10.2021 11:44:43 von Darlene_Pfahler
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joei1230
Einsteiger
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Hallo Community!

 

Ich scheine da etwas blind zu sein; daher meine Frage - aber nicht lachen:

 

Wo wird bei Minijobbern die "Art der Besteuerung (0=keine Pauschalsteuer / 1=2% Pauschalsteuer) erfasst?

 

Danke!🙈

 

ChrisW
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

beim Mitarbeiter unter Stammdaten / Steuer / Pauschalsteuer gibt es die Möglichkeit folgenden Punkt zu aktivieren.

ChrisW_0-1634030696679.png

Das sollte reichen, damit DATEV L+G die richtige Meldung absetzt.

 

VG

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joei1230
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
193 Mal angesehen

Hallo!

 

Ja - dieses Feld kenne ich auch, steht auch unter Schnellerfassung Steuer.

Die erforderliche Eingabe ist aber laut Dok. 1021196 eine "0" oder eine "1" und das geht hier nicht!?

Also wohin?

 

Danke!

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ChrisW
Aufsteiger
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Hallo, 

 

ich nehme mal an, sie meinen diesen Passus im Dokument.

ChrisW_0-1634039763181.png

 

Wenn ich die Anleitung richtig verstehe, dann muss in der DEÜV-Meldung eine 1 oder 0 stehen.

Das heißt aber nicht zwingend, dass die DATEV ein Feld schafft, wo zwingend diese Zahl stehen muss.

 

Ich nehme an, dass DATEV das angehakte Feld 2% Pauschalsteuer, dann schon richtig in der DEÜV-Meldung mit 1 meldet.

 

Vielleich kann zur Sicherheit aber die DATEV @Astrid_Preuß  etwas dazu sagen.

VG

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LF
Fortgeschrittener
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LF_0-1634040185095.png

 

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ChrisW
Aufsteiger
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Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit woher sich DATEV die Schlüssel ziehen kann.

Als AN-Typ wäre das dann aber auch eine 4 oder 5.

Also müsste auch hier die DATEV eine "Übersetzung" in der DEÜV-Meldung vornehmen.

 

Es kann mit Sicherheit also nur die DATEV beantworten, aus welchem Feld sich das Programm die Daten zieht.

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LF
Fortgeschrittener
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AN Typ 4 und 5 wäre das bei Pauschbesteuerung, bei Individualbesteuerung ist es 0 und 1.

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,


in Fällen einer geringfügigen Beschäftigung handelt die Minijobzentrale nicht nur als zuständige Einzugsstelle, sondern zugleich als Steuerbehörde. Sie hat zu prüfen, ob die Steuer für die geringfügig Beschäftigten korrekt und in voller Höhe entrichtet werden.

 

Der Steuerbaustein mit den Angaben zur Art der Besteuerung soll dies zukünftig gewährleisten. Ab 01.01.2022 werden alle neuen Entgeltmeldungen mit diesem Steuerbaustein erstellt.

 

Der Steuerbaustein umfasst folgende Daten:


- Steuer-ID des Arbeitnehmers


- Steuernummer des Arbeitgebers


- Art der Besteuerung (0= keine Pauschsteuer / 1 = 2% Pauschsteuer)

 

Die Art der Besteuerung (0= keine Pauschsteuer / 1 = 2% Pauschsteuer) wird vom Programm Lohn und Gehalt automatisch anhand der erfassten Mitarbeiterstammdaten (Haken "Geringfügig entlohnt Beschäftigter - 2 % einheitlicher Pauschsteuersatz") entsprechend erkannt und für die Erstellung der DEÜV-Meldung berücksichtigt.


Eine explizit manuelle Erfassung von "0" oder "1" ist daher nicht notwendig.

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.10.2021 11:44:43 von Darlene_Pfahler
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