Hallo liebe Community,
leider konnte ich zu meiner Frage keinen anderen Beitrag finden:
Ein Mitarbeiter hat vom 01.05. bis 19.05.2020 eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,50 Stunden. Im gleichen Zeitraum ist er auch arbeitsunfähig erkrankt. Ab dem 20.05.2020 soll nun die Arbeitszeit um 50% (19,25 Stunden/Woche) reduziert und entsprechend auch das Gehalt angepasst werden.
Gehalt und Arbeitszeit können in LuG immer nur für einen vollen Monat geändert werden (?). Belasse ich es in den Mitarbeiterstammdaten also beim bisherigen Gehalt für den Monat 05/2020 und gebe die Differenz vom neuen und alten Gehalt ab dem 20.05.2020 in der Monatserfassung als Minusbetrag unter der entsprechenden Lohnart ein, ändert sich allerdings der Erstattungsantrag für die Lohnfortzahlung an die Krankenkasse, da alles, was in der Monatserfassung eingetragen wird, auf den kompletten Monat bezogen wird. Klar - woher soll LuG wissen, dass die manuelle Eingabe nur für die Zeit vom 20.05.-31.05.2020 gelten soll.
Ich bin ratlos und hoffe, jemand kann mir dazu helfen.
Lieben Dank schon einmal im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Unter wöchentlicher Sollarbeitszeit lassen sich die Sollstunden taggenau hinterlegen. Der Eintrag gilt als Master, bisher klappte das auch prima.
Gutes Gelingen 🙂
Das hatte ich schon versucht, aber ohne Erfolg. Der Erstattungsantrag für die Lohnfortzahlung wurde trotzdem geändert. Das Gehalt wird ja durch die Erfassung der Soll-Arbeitszeit nicht automatisch verringert.
Sorry, den Teil hatte ich nicht bedacht.
Für den halb/halb Monat müsste ebenso in der Bruttoentlohnung das teilreduzierte Brutto des Monats Mai hinterlegt werden, und ab 06/2020 dann das komplett reduzierte Brutto (bei beiden Monaten auch unten um vereinbarten Brutto)
Aber genau das funktioniert ja gerade nicht! Wenn in den Mitarbeiterstammdaten das Gehalt für den Monat Mai 2020 "halb/halb" eingegeben wird, bezieht sich LuG bei der Berechnung der Erstattung ja auf das verminderten Gehalt. Der Erstattungsantrag soll ja aber für das alte Gehalt gestellt werden, da die Arbeitszeit während der Arbeitsunfähigkeit ja noch bei 38,50 Stunden/Woche lag und erst nach Ende der Arbeitsunfähigkeit reduziert wird.
Das Feld "vereinbartes Arbeitsentgelt" greift nur bei Lohnersatzleistungen.
Nochmal sorry - ich fürchte, dass ließe sich nur lösen, wenn der AN ab 20.05. mit einer neuen Personalnummer abgerechnet wird, eine bessere Idee habe ich leider auch nicht.
Zu dem Schluss bin ich bei meinen Überlegungen auch schon gekommen. Leider ist das etwas problematisch, da die Personalnummern auch beim Mandanten so verwendet werden und die Personalnummer dann auch dort geändert werden müsste.
Trotzdem vielen Dank fürs Mitüberlegen 🙂
Gern geschehen 🙂
Wäre es vielleicht eine Hilfe, wenn Du unter Personaldaten/Registerkarte Sonstiges eine betriebliche Personalnummer hinterlegen würdest?
Hallo,
legen Sie 2 oder 3 neue Gehaltslohnarten an:
1. Gehalt für Vollzeit (ohne Anteil LFZ)
2. Gehalt für Teilzeit (ohne Anteil LFZ)
(oder eine Lohnart Gehalt gesamt (ohne Anteil LFZ))
3. eine Lohnart Gehalt nur LFZ
Schlüsseln Sie diese Lohnarten im Reiter "Lohnartenbesonderheiten" bei "Erstattungsfähigkeit nach AAG ..."
für 1 und 2 "Keine Erstattung" und für 3 "Volle Erstattung Entgeltfortzahlung"
und erfassen Sie die selbst berechneten Beträge manuell in den Bewegungsdaten.
Vielen Dank für den Tipp, das hat wunderbar funktioniert.
Sie können einen solchen Fall auch über die Bewegungsdaten lösen. Dafür müssen Sie auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Mappe "Erstattung nach dem AAG" den für die Entgeltfortzahlung geleisteten Betrag erfassen. Dieser Betrag wird vorrangig verwendet.
Hallo t_r_,
Ihr Community-Rang ist anscheinend nicht ohne Grund "Meister" 😄
Die Monatsstammdaten wurden von mir bisher sehr stiefmütterlich behandelt, ich glaube, da muss ich doch öfter mal schauen, was es da alles noch gibt. Danke für den Tip 🙂
Hallo t_r_,
herzlichen Dank für die Hilfe. Das ist natürlich die elegantere Lösung, hat auch alles super funktioniert.
Ich habe die Eingabemöglichkeit über die Monatsstammdaten bisher auch fast nie genutzt. Damit werde ich mich wohl in Zukunft ein bisschen mehr auseinander setzen 😉
Die Monatsstammdaten sind immer einen Blick wert, wenn man "manuell" in das Abrechnungsgeschehen eingreifen möchte.
Gerade in der aktuellen Phase der Kurzarbeit kann man hier z. Bsp. sehr einfach in das Soll-Entgelt eingreifen.