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LuG: DÜ Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 02.06.2020 13:35:04 von t_r_
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SuseV
Einsteiger
Offline Online
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Hallo, 

 

ich soll für eine ehemalige Mitarbeiterin eine Arbeitsbescheinigung erstellen. 

Es gibt 2 Arbeitszeiträume, erst als Auszubildende bis 08/2018 und dann ab 11/2018 als Werksstudent ohne AV. 

 

Bei der Erstellung der Bescheinigung über Mitarbeiter / Abrechnung / DÜ Arbeitsbescheinigung hat er nur den letzten Zeitraum ab 11/2018. Und dann kommt natürlich berechtigterweise

"Fehler #LN19550
Es konnte keine Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) erstellt werden. Der Mitarbeiter ist nicht nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert."

 

Ich habe aber keine Möglichkeit den Zeitraum auf den ersten Zeitraum, also den Ausbildungszeitraum zu ändern, denn da war der Beitragsgruppenschlüssel 1111. Das Programm nimmt auch bei mehreren Anstellungszeiträumen anscheinend immer nur den letzten Zeitraum. Oder habe ich hier etwas übersehen? 

 

Also habe ich über "Bescheinigungen" eine Arbeitsbescheinigung erstellt, die auch den ersten Zeitraum umfasst. 

Kann ich diese elektronisch verschicken? Oder ist dieser Weg nur zum ausdrucken und manuell versenden gedacht? 

 

 

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. 

Danke schonmal

Suse V.

 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
174 Mal angesehen

@SuseV  schrieb:

 

Ich habe aber keine Möglichkeit den Zeitraum auf den ersten Zeitraum, also den Ausbildungszeitraum zu ändern, denn da war der Beitragsgruppenschlüssel 1111. Das Programm nimmt auch bei mehreren Anstellungszeiträumen anscheinend immer nur den letzten Zeitraum. Oder habe ich hier etwas übersehen? 

 

Nein, Sie haben leider nichts übersehen. Das funktioniert nicht. 😟

 


Also habe ich über "Bescheinigungen" eine Arbeitsbescheinigung erstellt, die auch den ersten Zeitraum umfasst. 

Kann ich diese elektronisch verschicken? Oder ist dieser Weg nur zum ausdrucken und manuell versenden gedacht? 


Aus dem Programm Bescheinigungen kann man nichts übermitteln. Hier werden Sie drucken und verschicken müssen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 02.06.2020 13:35:04 von t_r_
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