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LuG Berichtigung Lohnkonto

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letzte Antwort am 15.09.2020 08:31:27 von Astrid_Preuß
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joei1230
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Hallo!

Für 2019 hat ein LSt-Prüfer bei einem Mitarbeiter 1300 Bruttoarbeitslohn nachversteuert (LSt, KiSt, Soli) und in seinem Bescheid berechnet. Dieser Betrag wird dem Mitarbeiter als Nettoabzug weiterbelastet.

 

Die Beträge müssen jetzt aber noch in das Lohnkonto (BAL, LSt, KiSt, Soli) eingetragen werden.

Wo hat man manuellen Zugriff auf das Lohnkonto? Oder - wie kann in LuG gebucht werden, damit es von dort ins Lohnkonto geht?

 

Danke!

VG Johannes Eißing

LF
Fortgeschrittener
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So funktioniert das meinem Verständnis nach nicht, denn es müsste ja auch eine sv-rechtliche Würdigung vorgenommen werden.

 

Bei mir gäbe es eine klassische Nachberechnung auf die NB-Monate in 2019 mit den entsprechenden Vergütungsbestandteilen und ihren innewohnenden Eigenschaften. Auf diesem Wege würde auch das Lohnkonto gefüllt.

joei1230
Einsteiger
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Sorry - hatte vergessen - er ist GF und daher SV-Frei.

Theoretisch ist eine NB am einfachsten, dann würde die Abrechnung über LuG erfolgen.

 

Wenn der Prüfer aber die Steuerbeträge in seinem Bescheid erhebt müssen sie ja nur noch als Zahl in das Lohnkonto - ohne Auswirkung auf Brutto/Netto.

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

da die Finanzämter immer einen Abgleich fahren zwischen den Lohnsteuersummen lt. Lohnsteueranmeldung sowie denen lt. Lohnsteuerbescheinigungen, dürfen Sie das gar nicht mit in die Lohnsteuerbescheinigung packen.

 

Statt dessen müsste dann wahrscheinlich eine Kopie des Prüfbescheides mit zur (2019er) Einkommensteuererklärung dazugelegt werden.

LG
VM
joei1230
Einsteiger
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Hallo!

 

in die LSt-Bescheinigung 2019 natürlich nicht mehr. Sie sollen ja auch in die Werte 2020.

 

Wenn wir es über LuG nach dem 'gültig ab xx/2019' nachberechnen würden, würde es nach dem Zuflussprinzip auch Lohn und Steuerbeträge ergeben, die in die Jahreswerte 2020 fallen.

 

Gibt es vielleicht eine Lohnart, mit den Kennziffern LLN (hier LFN), dann wäre dieser Betrag stpfl., würde aber nicht im Gesamtbrutto auftauchen, bleibt in den Folgerechnungen zum Auszahlungsbetrag unberücksichtigt, und würde nur in den Werten BAL, LSt, KiSt und Soli auf dem Lohnkonto 2020 addiert und erscheinen in der LSt-Bescheinigung 2020.

 

??.

 

VG JE

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

es darf auf gar keine Lohnsteuerbescheinigung, denn sie haben die Beträge ja auch in keiner Lohnsteueranmeldung gemeldet.

 

Dem Zuflussprinzip der versteuerten 1300 € nach muss es für 2019 versteuert werden, gehört also in die 2019er EStErklärung.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo JE,


als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben.


Sollten Sie den Betrag i. H. v. 1.300,00 € mit einer steuer- und sv-pflichtigen Bruttolohnart buchen wollen, wird die Lohnsteuer aus diesem Betrag berechnet und über die Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt gemeldet und abgeführt. Der Wert fließt zudem in die Lohnsteuerbescheinigung für 2020, wenn Sie das Zuflussprinzip anwenden.


Durch die Schlüsselung des Arbeitnehmers als Geschäftsführer bleibt die Bruttolohnart sozialversicherungsfrei.


Eine Bruttolohnart, die nicht in das Gesamtbrutto fließt, gibt es nicht. Rechnen Sie den Betrag als geldwerten Vorteil ab - der Betrag wird im Brutto ausgewiesen und als Nettoabzug wieder ausgebucht. Beide Werte werden im Lohnkonto dargestellt.


Ob diese Vorgehensweise im Zuge der Lohnsteueraußenprüfung so korrekt ist, können wir nicht beurteilen.


Eventuell kann noch jemand aus der Community weiterhelfen?


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.09.2020 08:31:27 von Astrid_Preuß
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