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LuG: Arbeitsbescheinigung §312 bei Midijob

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letzte Antwort am 06.12.2019 08:55:15 von lohnhilfe
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rock84
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Guten Tag,

wenn ich unter Bescheinigungen eine Arbeitsbescheinigung §312 SGB III erstelle, dann wird unter Punkt 7 (Angaben zum Arbeitsentgelt) automatisch das Gleitzonen-Entgelt, welches für die Berechnung der SV-Beiträge genutzt wird, eingetragen.

In den Ausfüllhinweisen der Bundesagentur steht bei Punkt 7 jedoch:

Gleitzone:  Liegt das Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (450,01 Euro bis 850,00 Euro  – vgl. § 20 Abs. 2 SGB IV) bescheinigen Sie bitte nur das der Beschäftigung zu Grunde liegende Bruttoarbeitsentgelt. Das nach der besonderen  Formel ermittelte Gleitzonenentgelt ist ohne Bedeutung. Das Gleiche gilt ab 01.07.2019 für den Übergangsbereich (450,01 Euro bis 1.300,00 Euro – vgl. § 20 Abs.  2 SGB IV in der Fassung ab 01.07.2019)

Heißt für mich, Datev trägt das Entgelt in diesen Fall nicht korrekt ein und es muss manuell geändert werden, richtig?

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

wurde die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III über das Programm "Bescheinigungen" oder im Zuge der Lohnabrechnung in Lohn und Gehalt erstellt?

Wir empfehlen die Arbeitsbescheinigung, wenn möglich, immer über das Programm Lohn und Gehalt ausgeben zu lassen.

Eine entsprechende Vorgehensbeschreibung finden Sie in dem Dokument 1070717 Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) .

Unter Punkt 5 werden dort in der Arbeitsbescheinigung die "Angaben zum Arbeitsentgelt" aufgeführt.

Bei einem Mitarbeiter, der sich in der Gleitzone befunden hat, wird das "SV-Brutto laufend", als auch das "Fiktive Brutto" (das der Beschäftigung zu Grunde liegende Bruttoarbeitsentgelt) entsprechend ausgewiesen.

Beispiel aus Musterbestand:

416942_pastedImage_3.png

Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument 1080480 Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) - Hintergrund , unter Punkt 8.1.

Viele Grüße aus Nürnberg

Darlene Pfahler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
janboe
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Phahler,

 

dann greift also das Programm Bescheinigungen im Gleitzonen/Midijob-Fall also die falschen Werte ab und man muss diese manuell berichtigen? Lässt sich das nicht programmseitig ändern, wenn es über BEA funktioniert?

 

BEA kann bei manchen Arbeitnehmern nicht angewandt werden, wenn diese widersprochen haben.

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


wie bereits beschrieben, empfehlen wir Ihnen die Arbeitsbescheinigung in Lohn und Gehalt über das BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen) zu erstellen.

 

Bei dieser Vorgehensweise werden die korrekten Werte aufgeführt. 


Wird die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III über das Programm "Bescheinigungen" manuell als Papierbescheinigung erstellt, sind die Werte für Gleitzone / Midijob zu korrigieren. 


Viele Grüße

 

Darlene Pfahler
Personalwirtschaft 
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Hallo Frau Pfahler,

 

da es für die Arbeitnehmer legitim ist, der elektronischen Übermittlung von Bescheinigungen zu widersprechen, sind wir Anwender darauf angewiesen, dass das Programm Bescheinigungen ordnungsgemäß arbeitet - oder aber zumindest ein sofort sichtbarer Hinweis in der Erfassungsmaske der Bescheinigung erscheint, der uns darauf hinweist, wie im genannten Fall zu verfahren ist.

 

Datev ist meiner Meinung nach hier im Zugzwang!

LG
VM
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letzte Antwort am 06.12.2019 08:55:15 von lohnhilfe
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