Guten Tag, wenn ich unter Bescheinigungen eine Arbeitsbescheinigung §312 SGB III erstelle, dann wird unter Punkt 7 (Angaben zum Arbeitsentgelt) automatisch das Gleitzonen-Entgelt, welches für die Berechnung der SV-Beiträge genutzt wird, eingetragen. In den Ausfüllhinweisen der Bundesagentur steht bei Punkt 7 jedoch: Gleitzone: Liegt das Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (450,01 Euro bis 850,00 Euro – vgl. § 20 Abs. 2 SGB IV) bescheinigen Sie bitte nur das der Beschäftigung zu Grunde liegende Bruttoarbeitsentgelt. Das nach der besonderen Formel ermittelte Gleitzonenentgelt ist ohne Bedeutung. Das Gleiche gilt ab 01.07.2019 für den Übergangsbereich (450,01 Euro bis 1.300,00 Euro – vgl. § 20 Abs. 2 SGB IV in der Fassung ab 01.07.2019) Heißt für mich, Datev trägt das Entgelt in diesen Fall nicht korrekt ein und es muss manuell geändert werden, richtig?
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