Hallo Frau Pfahler, da es für die Arbeitnehmer legitim ist, der elektronischen Übermittlung von Bescheinigungen zu widersprechen, sind wir Anwender darauf angewiesen, dass das Programm Bescheinigungen ordnungsgemäß arbeitet - oder aber zumindest ein sofort sichtbarer Hinweis in der Erfassungsmaske der Bescheinigung erscheint, der uns darauf hinweist, wie im genannten Fall zu verfahren ist. Datev ist meiner Meinung nach hier im Zugzwang!
... Mehr anzeigen