Hallo, wir wollen in LuG eine Arbeitsbescheinigung für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter erstellen und per BEA übermitteln. Das Programm zieht sich die Adresse des Beschäftigungsbetriebs. Problem ist, dass sich dort nur Mitarbeiter befinden aber kein Leitungspersonal. Der Arbeitgeber sitzt im Ausland. Das ist ungünstig, falls die Agentur für Arbeit schriftliche Rückfragen an den Arbeitgeber richten sollte.
Unter Mandantendaten in Lohn und Gehalt haben wir selbstverständlich eine abweichende Postanschrift eingegeben, die sich in Deutschland befindet (mit Postweiterleitung an die Geschäftsführung). Die wird von der BEA Funktion aber nicht gezogen.
Bei der Gelegenheit: Auch die Krankenkassen tun sich teilweise schwer damit, die abweichende Postanschrift zu respektieren und schicken fleißig Briefe an den Beschäftigungsbetrieb, was die Geschäftsführungen unserer vorrangig internationalen Mandanten natürlich nicht möchten.
Danke vorab für hilfreiches Feedback!
Die über die Betriebsdatenpflege an die Arbeitsagentur übermittelte abweichende Postanschrift wird also bei Fragen zur Arbeitsbescheinigung ignoriert?
Oder ist das nur eine Vermutung, dass der Schriftverkehr an den Betrieb gehen würde, weil dessen Adresse in der Bescheinigung steht?
Hallo,
korrekt, die abweichende Postanschrift wurde über die Betriebsdatenpflege übermittelt. Ich habe nicht bedacht, dass die Arbeitsagentur möglicherweise trotzdem die korrekte Postanschrift berücksichtigt, auch wenn nur der Beschäftigungsbetrieb (unter Punkt 9 "Arbeitgeberinformationen") auf dem Formular steht. Danke für den Hinweis. Der Mandant wird dann zwar trotzdem fragen, warum die "falsche" Adresse verwendet wird, aber das kann man ja erklären.
Ich kann bestätigen, dass diverse Krankenkassen ihren ersten Begrüßungsbrief schon bei zwei Mandanten an den Beschäftigungsbetrieb geschickt haben, trotz abweichender Postanschrift laut Betriebsdatenpflege. Wir haben überlegt, ob damit getestet werden soll, dass der Betrieb tatsächlich existiert oder ob es es zu einem Rücklauf kommt? Ein zweites Schreiben einer KK kam dann nämlich an die korrekte abweichende Postanschrift.
Danke