Hallo Community,
ich stehe gerade vor folgender Problematik:
AS "K" 26.01.2021 bis 11.02.2021
AS "RH" 12.02.2021 bis 08.03.2021
AS "UE" 09.03.2021 bis 12.03.2021
AS "K6" 13.03.2021 bis 09.04.2021
lt. Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse soll genau so abgerechnet werden.
Ich bekomme bisher nur ein DÜ-Protokoll für das Übergangsgeld aber nicht für den Krankengeldbezug. Die Krankenkasse fordert dieses aber bei mir an.
Im Hinweisprotokoll soll für den Zeitraum ab 09.03.2021 eine Anfrage zu Vorerkrankungen erstellt werden, dies habe ich ebenfalls bereits erledigt.
Hatte jemand schon mal so eine Situation? Wie wurde diese Problematik aufgeklärt?
Ich habe euch dazu einmal die Hinweise beigefügt, vielleicht habe ich hier auch einfach eine Denkblockade und es ist eigentlich total einfach zu lösen.
Ich bedanke mich bereits jetzt bei Ihnen!
Hallo,
im Hinweis #LN21350 wird ausgeführt, dass lt. Verfahrensbeschreibung Entgeltersatzleistungen Anlage 3 die Erstellung einer Meldung "Krankengeld" (EEL) unzulässig ist, wenn im angrenzenden Zeitraum davor, eine Meldung wegen "Übergangsgeld" erstellt wurde. Wir bitten Sie die Krankenkasse über diesen Sachverhalt, gemäß unserem Hinweis #LN21350, dementsprechend in Kenntnis zu setzen.