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Lst Bescheinigung nach Übertragung aus Fremdprogramm

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letzte Antwort am 22.09.2021 14:02:11 von Matthias_Platz
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sabs
Einsteiger
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Hallo Community,

 

ich habe einen Mandanten aus einem Fremdprogramm übernommen und angelegt. Da eine Systemwechselmeldung vom vorigen Berater durchgeführt wurde, habe ich das ursprüngliche Eintrittsdatum erfasst. 

Der Übertrag erfolgte im Monat 07/21 ab dem Abrechnungsmonat 04/21. Die Steuer-ID habe ich erst sehr spät erhalten, auch die Steuer-Nr. des Mandanten, deshalb erfolgte die Anmeldung für ELSTAM erst in 9/21.

Nun soll der Mitarbeiter ab 9/21 umgeschlüsselt werden als Minijobber. Ich habe hierfür eine neue P-Nr. angelegt, für die "alte" wird keine Lst-Bescheinigung erstellt. Der vorige Berater hat trotz 36 Meldung eine Lst.B. von 1/21 bis 3/21 erstellt.

Wie erstelle ich nun eine Lst-B. für den Zeitraum 4-8/21 ? Muss ich hier Vortragswerte erfassen, wenn ja, welche? Es wurde auch KuG abgerechnet, wo wird das im Lohnkontovortrag erfasst? 

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


die DEÜV-Systemwechselabmeldung GdA 36 ist eine Sozialversicherungsmeldung und für die Krankenkasse bestimmt. Im Gegensatz dazu ist die Lohnsteuerbescheinigung  für das jeweilige Finanzamt. 
Eine Lohnsteuerbescheinigung wird für Arbeitnehmer bei folgenden Sachverhalten aufbereitet und zum Senden bereitgestellt:


Mit der Dezember-Abrechnung (inkl. Jahreslohnsteuerbescheinigung

Bei Austritt während des Jahrs
Bei Einmalbezug nach Austritt
Bei Wechsel von individueller Besteuerung zur pauschalen Versteuerung


Nähere Informationen dahingehend finden Sie in dem Dokument 5303240 Lohnsteuerbescheinigung .

 

Es scheint daher so, dass der Vorberater den Arbeitnehmer zum 31.03.2021 hat austreten lassen. In diesem Zusammenhang wird eine DEÜV-Meldung GdA 30 erstellt, da diese Vorrang zu einer DEÜV-Systemwechselabmeldung GdA 36 hat.


Um für den von Ihnen angesprochenen Zeitraum 04/2021 - 08/2021 eine Lohnsteuerbescheinigung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer zum 1.4.2021 eintreten und zum 31.08.2021 austreten. Aufgrund des Austrittsdatum wird eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt. 


Wir würden sie bitten, diesen Sachverhalt in Rücksprache mit dem Vorberater nochmals eingehend zu prüfen. Bei weiteren Fragen können sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns wenden. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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55 Mal angesehen

Hallo, 

 

 

als DATEV können wir Ihnen hierzu leider keine rechtliche Auskunft geben, ob und wie die Zahlung zu versteuern ist. 

 


Können hierzu andere Community-Mitglieder durch Erfahrungswerte weiterhelfen?

 


Die Lohnart 2410 kann ggfs. kopierten werden. Eine ausführliche Anleitung hierzu finden Sie in unserem Dokument 1071690 Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen unter Kapitel 3.4.
_________________

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.09.2021 14:02:11 von Matthias_Platz
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