Hallo,
wir haben bei einem Mandanten das DATEV Personal-Addon aktiviert. Alle Auswertungen liegen nun gesetzeskonform aufbewahrt in den Auswertungen Personalwirtschaft in Unternehmen online.
Jetzt wurde die Frage gestellt, ob die vorhandenen Ordner (bis 10J zurück) mit den Lohnunterlagen weggeschmissen werden können ohne Erstellung einer Verfahrensdokumentation?
Meiner Meinung nach ja, da §145ff. AO nicht verletzt werden und auch das BMF-Schreiben vom 14.11.14 in RZ 155 schreibt: "Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann."
Bezieht sich zwar auf die Buchführung, aber die Lohndokumente wergen originär in LODAS erstellt und die bisherigen Papierausdrucke der letzten Jahre sind nach meinem Verständnis nur Kopien der elektronischen Originalunterlagen.
Übersehe ich hier etwas?
Hallo @hergo85,
rechtlich können wir Sie hierzu leider nicht beraten.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?