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Lohnsteuerklasse wechseln ab 2021 oder nur 2022?

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letzte Antwort am 03.11.2022 11:32:47 von TN
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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 8
352 Mal angesehen

Hallo!

 

Kann man bei einer falschen LSt-Klasse rückwirkend vom vergangenen Jahr eine Nachberechnung machen (gesetzlich)? Oder kann ich frühestens ab dem 01.01.2022 die "richtige" Steuerklasse verwenden?

 

Mir war so, dass es hieße, sobald eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wurde, kann man keine Änderungen für das Jahr vornehmen?!

 

 

mfg Torsten

 

p.s. bitte mit Hinweisen zum Gesetz oder sonstiges

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 8
322 Mal angesehen

Moin,

 

damit eine andere Steuerklasse berücksichtigt wird, müsste eine Änderungsmeldung durch das Finanzamt erfolgen (bei Wechsel innerhalb der Steuerklasse I bis V) oder eine neue Anmeldung für das ELStAM-Verfahren vorgenommen werden (bei Wechsel von VI auf I-V oder umgekehrt).

 

Beides ist für 2021 nicht mehr möglich.

 

Nach dem BMF-Schreiben zum ELStAM-Verfahren (Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (bundesfinanzministerium.de)) ist (dort in Rz. 49) die Anmeldung für das Vorjahr nur zulässig, wenn diese spätestens am 28.02. des Folgejahres erfolgt.

 

Anmeldungen für 2021 für das ELStAM-Verfahren waren daher nur bis zum 28.02.2022 möglich und werden jetzt nicht mehr verarbeitet. Eine Anmeldung ist aktuell frühestens zum 01.01.2022 zulässig.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
296 Mal angesehen

Vielen Dank!

 

Ich wollte nur sichergehen, da jemand meinte, dass jemand anderes sagte etc.... O_o

 

 

Können Sie mir sagen, wie eine neue Anmeldung bei LuG durchgeführt wird?

 

 

mfg Torsten

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
285 Mal angesehen

@kimeba  schrieb:

 

 

 

Können Sie mir sagen, wie eine neue Anmeldung bei LuG durchgeführt wird?

 

 


Nein, in LuG kenne ich mich nicht aus

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TN
Fachmann
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Nachricht 5 von 8
249 Mal angesehen

Einfach die neue Steuerklasse mit dem entsprechenden Gültigkeitsbeginn eintragen - abrechnen und auf die Rückmeldung warten. Und zur Sicherheit immer den Elstam-Meldeverlauf im Blick behalten.

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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
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Und den Meldeverlauf kann / muss man nicht auslösen?

 

Gruß Torsten

 

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trigon
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Hallo 

 

doch kann man, in der Steuerkarte ist direkt unter dem Haupt- oder Nebenarbeitgeber eine Schaltföäche wo man Mitarbeiter an - oder abmelden kann

 

Liebe Grüße

 

Sabine 

 

p.s. Übersicht Rückmeldungen Elstam ist auch eine Schaltfläche

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TN
Fachmann
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Nachricht 8 von 8
129 Mal angesehen

Der Meldeverlauf ist ein Verlaufsprotokoll, er wird automatisch bei Verlaufsänderungen erzeugt.

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7
letzte Antwort am 03.11.2022 11:32:47 von TN
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