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Lohnsteuerjahresausgleich

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letzte Antwort am 26.10.2021 15:36:20 von Kantapper
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Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Moin,

muss ich in den Mandantendaten bei Steuer-Berechnung Lohnsteuer-Jahresausgleich anhaken, wenn wir 
mehr als 10 Arbeitnehmer sind? Ich bin dieses Jahr erst mit Lohn und Gehalt angefangen.

Hake ich "nur Erstattung" oder "Erstattung oder Nacherhebung" oder gar "kein Lohnsteuer-Jahresausgleich"?

Wenn ich Lohnsteuer-Jahresausgleich anhake, unterscheidet das Programm dann, bei wem der Jahresausgleich gemacht werden darf, und bei wem nicht?

Fragen über Fragen....

Danke

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 7
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Hallo.

 

Eventuell hilft Ihnen dieses Dokument aus dem Hilfe-Center weiter.

 

Oder hier noch ein Dokument aus dem Hilfe-Center speziell für Lohn- und Gehalt.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Danke für die Antwort, die Dokumente kenne ich bereits.

Ich weiß aber noch immer nicht, ob das Programm dann nur den Lohnsteuerausgleich
bei den Mitarbeitern macht, bei denen es zulässig ist.

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 4 von 7
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@Kantapper  schrieb:

Ich weiß aber noch immer nicht, ob das Programm dann nur den Lohnsteuerausgleich
bei den Mitarbeitern macht, bei denen es zulässig ist.


Hallo.

 

Eventuell verstehe ich die Frage/Aussage falsch, aber im o.g. Dokument 5303324 steht:

 

Mit der Dezember-Abrechnung wird dann automatisch bei allen Arbeitnehmern, soweit gesetzlich zulässig, der Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt.

 

Hilft das nicht weiter?

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
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In diesem Punkt hilft es. Eine Frage ist noch offen, welchen Lohnsteuer-
Jahresausgleich (nur Erstattung oder Erstattung/Nacherhebung) ich
anklicken muss. Sorry, aber ich bin neu auf dem Gebiet.

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
1264 Mal angesehen

Hallo @Kantapper !

 

Bei der Durchführung des Jahres-Lohnsteuerausgleichs wird programmseitig geprüft für welche Mitarbeiter dieser nicht vorgenommen werden darf. Das heißt, wenn Sie für einen Mandanten entscheiden, dass der Ausgleich erfolgen soll, wird dieser z.Bsp. für Mitarbeiter mit der Steuerklasse V nicht durchgeführt. 

Ihrerseits muss hier keine weitere Prüfung  vorgenommen werden, Sie erhalten mit der Dezember Abrechnung entsprechende Hinweis-Texte.

 

Im Programm haben Sie 3 Möglichkeiten, die Schlüsselung vorzunehmen:

 

Jasmina25_0-1635251048495.png

 

Bei der 2. Variante werden nur Erstattungen an den Mitarbeiter weitergegeben. Der Ausgleich nach der R 42b; stellt die Jahreslohnsteuer mit der bereits einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber. Die Differenz sowohl negativ als auch positiv wirkt sich beim Mitarbeiter aus. 

 

Da der Gesetzgeber die Wahl lässt, entscheide ich mich gegen die R 42b und wähle die mitarbeiterfreundliche Variante. 

 

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Viele Grüße 

Jasmina Reichert

 

Kantapper
Aufsteiger
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Super danke. Das hilft.

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6
letzte Antwort am 26.10.2021 15:36:20 von Kantapper
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