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Lohnsteuerjahresausgleich Beträge

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letzte Antwort am 13.01.2022 12:43:39 von Uwe_Lutz
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ckroell
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Hallo, 

 

ich habe bei meinem Mandanten im Dezember den Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen. Auf einigen Abrechnungen ist dies vermerkt auf anderen nicht. 

Wie kann ich bei den Arbeitnehmern bei denen der Ausgleich vorgenommen wurde erkennen, welche Beträge den Lohnsteuerjahresausgleich betreffen und welche den normalen Abzug der monatlichen Lohnsteuer?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe. 

 

Mfg

C. Kröll

 

greese
Erfahrener
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Hallo,

 

bei unterjährigem Eintritt, bei Unterbrechungen (Krank ohne LFZ, Elternzeit) und wenn Steuerklasse 5 bei den MA*innen sind, wird kein Lohnsteuerausgleich gemacht, weil nicht zulässig. Daher erscheint bei den Personen auch Nix auf der (Probe-)Abrechnung.

 

Viele Grüße

Greese

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Uwe_Lutz
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Moin,

 

die Durchführung des LSt-JA ist im Feld "Hinweise zur Abrechnung" rechts neben der Anschrift angegeben:

 

  1. Steht dort nichts, durfte der LStJA nicht durchgeführt werden (sieh auch Antwort von @greese ). Der Grund für die Nicht-Durchführung ist im Hinweis- und Fehlerprotokoll angegeben.
  2. Steht dort "LSt-Jahresausgl" und die entsprechenden Beträge, wurde der LSt-JA durchgeführt. Die erstatteten Beträge sind aufgeführt und mit der Lohnsteuer des aktuellen Monats verrechnet worden, d.h. bei der Höhe der LSt für den Dezember sind diese Beträge bereits abgezogen (ggf. ist die Lohnsteuer sogar negativ).
  3. Steht dort "LSt-Jahresausgl", ohne dass dort Beträge angegeben wurden, durfte der LSt-JA zwar durchgeführt werden, führte aber zu keiner Erstattung.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

ckroell
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Nachricht 4 von 5
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Hallo zusammen, 

 

vielen Dank schon einmal für die Antworten. Gemäß den Einstellung des vorigen Steuerberaters wird seit 2015 der Lohnsteuerjahresausgleich gem. R42b Abs.3 LStR durchgeführt. Dies ist auch bei einigen Arbeitnehmern auf der Abrechnung angegeben. Bei denen die keinen Vermerk haben wurde kein Ausgleich aus bekannten Gründen ausgeführt. 

Bei den Arbeitnehmern bei denen der Vermerk auf der Abrechnung ist, kann ich keine Beträge finden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

C. Kröll

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

in dem Fall wird auch kein erstatteter Betrag ermittelt.

 

Bei Anwendung des Abschnitts 42b Abs. 3 LStR wird die Lohnsteuer für Dezember so ermittelt, dass die bei der Abrechnung die Jahreslohnsteuer berechnet wird und hiervon die bereits einbehaltene Lohnsteuer für Januar-November abgezogen wird.

 

Hierdurch wird bei dieser Berechnung auf jeden Fall die Jahreslohnsteuer erreicht. Hier kann es auch zu einer (geringen) Nachzahlung kommen.

 

Bei der anderen Variante (Berechnung LSt Dezember und Ausgleich/Erstattung der zu viel bezahlten Beträge) kann es zu keiner Nachzahlung kommen. Wenn die Lohnsteuer auf diese Weise (in der Regel im Centbereich) abweichend ist, bleibt es bei den einbehaltenen Beträgen.

 

Wir nutzen in der Regel diese Variante, da es sonst leicht zu Rückfragen von Mitarbeitern kommt, warum sie -bei ansonsten unveränderten Beträgen- ein paar Cent mehr Lohnsteuer zahlen müssen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 13.01.2022 12:43:39 von Uwe_Lutz
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