abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnsteuerbescheinigung bei Systemwechsel

2
letzte Antwort am 02.04.2024 15:36:11 von tbehrens
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jennifer_S
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
148 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

wir haben einen Mandanten über Systemwechsel bei uns abgemeldet. Der letzte Abrechnungsmonat war 05/2023. Wie kann ich die fehlenden Lohnsteuerjahresmeldungen für 2023 nun erstellen und übermitteln? 

 

Die neue Steuerkanzlei die den Mandanten übernommen hatte, konnte nur von 06/2023 bis Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. 

 

Danke für eure Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
83 Mal angesehen

Hallo,

 


wahrscheinlich hat der nachfolgende Berater die übernommenen Mitarbeiter des Mandanten zum 01.06.2023 eintreten lassen, sodass zum Jahresende lediglich der Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.12.2023 bescheinigt wurde.


Um für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.05.2023 eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen, hinterlegen Sie bei den Mitarbeitern unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum das Austrittsdatum zum 31.05.2023 sowie den aktuellen Abrechnungsmonat des Mandanten.


Mit der Lohnabrechnung werden die entsprechenden Meldungen wie DEÜV-Abmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen erstellt. Senden Sie die gewünschten Daten über Mandant | Daten senden an das DATEV-Rechenzentrum.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
tbehrens
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
74 Mal angesehen

Um für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.05.2023 eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen, hinterlegen Sie bei den Mitarbeitern unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum das Austrittsdatum zum 31.05.2023 sowie den aktuellen Abrechnungsmonat des Mandanten.


Mit der Lohnabrechnung werden die entsprechenden Meldungen wie DEÜV-Abmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen erstellt. Senden Sie die gewünschten Daten über Mandant | Daten senden an das DATEV-Rechenzentrum.


Ich gehe davon aus, dass dies auch für Lohn + Gehalt gilt: Aber wenn dies gemacht wird, würde keine Meldung wg. Systemwechsel, sondern eine Abmeldung erfolgen, was dazu führt, dass die Anmeldung wegen Systemwechsel nicht mehr zulässig ist.

Es ist eigentlich die Aufgabe des neuen Steuerberaters die Saldenvorträge zu erfassen, so dass alle Daten in der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt.

2
letzte Antwort am 02.04.2024 15:36:11 von tbehrens
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage