Hallo zusammen,
ich bin wie so viele ein Neuling in Sachen Abrechnung mit Datev LuG. Wir haben zum 01.10.20 gewechselt. Im Altsystem haben wir für die Mitarbeiter eine Lohnsteuerbescheinigung von Januar - September 2020 ausgestellt. Laut Finanzamt ist es durchaus nicht verboten (Verhältnismäßigkeit, wenn z. B. Daten nicht übernommen werden können), bei einem Systemwechsel zwei Lohnsteuerbescheinigungen auszustellen. Angesichts der vielen Daten, die ich unter Vortrag hätte erfassen müssen, dachte ich, ich gehe auf Nummer sicher. Haben wir vor ein Paar Jahren auch so gehandhabt und es war kein Problem.
Nun hat LuG versucht, eine Lohnsteuerbescheinigung für 2020 zu erstellen und moniert, dass keine Daten für die Monate vor dem Oktober vorliegen.
Kann man dem System irgendwie klar machen, dass bereits LStB von 01-09/20 existieren und nur noch LStB für 10-12/20 erstellt werden sollen? Es muss doch eine Möglichkeit geben, wenn schon seitens FA zwei LStB erlaubt sind.
Vielen Dank!
Schöne Grüße
Sie müssen als Eintrittsdatum 01.10.20 eingeben und beim Ersteintrittsdatum das historische Datum.
Vielen Dank, habe ich auch so gemacht. Funktioniert trotzdem nicht... 🤔 Es kommt eine Fehlermeldung, dass der vorherige Zeitraum ab dem Ersteintritt noch nicht beendet wurde.
Haben Sie im Feld -Gültig ab- überall 10/2020 stehen?
Ja, hab ich extra überprüft...
@JuHa schrieb:.... Es kommt eine Fehlermeldung, dass der vorherige Zeitraum ab dem Ersteintritt noch nicht beendet wurde.
Dann haben Sie zwei Eintritte angelegt. Den zum 01.01. mal wieder löschen.
Nach langem hin und her konnte ich den Zeitraum ab Ersteintritt löschen. Jetzt steht unter "Schnellerfassung/Zeitraum" Ersteintritt 16.08.2011 und unten bei Zeitraum 01.10.2020. Auch unter Personaldaten sieht man als letzten Eintritt 01.10.2020. Trotzdem möchte er eine LStB für die Vormonate erstellen.
Und bei -erster abzurechnender Monat- steht 10/20?
Ja. Habe sogar versucht, als Ersteintritt den 01.10.2020 einzugeben. Trotzdem schreibt er, es fehlen Vortragswerte für die Vormonate. Woher könnte er sich das Datum denn sonst noch ziehen, wo hat er es noch hinterlegt? 🤔
Löschen sie mal alle Vortragswerte.
Ich habe gar keine Vortragswerte erfasst...
Dann bin ich raus. Trotzdem viel Erfolg.
Vielen Dank.
Hallo,
damit Sie Lohnsteuerbescheinigungen ab Oktober erhalten, ist der Beginn Beschäftigungszeitraum zum 01.10.2020 zwingend notwendig. Vielen Dank @cro für Ihre bisherigen Beiträge!
Prüfen Sie bitte erneut, ob unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wirklich nur ein Beschäftigungszeitraum (im Lohnsystem) erfasst ist. Löschen Sie ggf. alle vorhandenen Beschäftigungszeiträume. Anschließend erfassen Sie das Eintrittsdatum zum 01.10.2020.
Zusätzlich können Sie das Ersteintrittsdatum in Firma erfassen. Dieses Datum wirkt sich lediglich auf den Ausweis in der Brutto/Netto-Abrechnung sowie auf AAG-Anträge aus.
In dieser Konstellation erfassen Sie keine Lohnkontovortragswerte.
Beachten Sie, dass eine DEÜV-Anmeldung mit dem Grund der Abgabe 10 erstellt wird. Der Vorberater hat die Mitarbeiter mit dem Meldegrund 30 der DEÜV-Abmeldung abzumelden.
Hallo,
vielen Dank. Genau so habe ich die Daten erfasst. Es gibt definitiv nur einen Zeitraum - ab dem 01.10.20. Eine LStB wird trotzdem nicht erstellt.
Wenn Sie die (Probe)Abrechnung erstellen, wird automatisch eine Nachberechnung der Vormonate durchgeführt? Oder wird nur der aktuelle Monat abgerechnet?
Im zweiten Fall für Oktober in den Bewegungsdaten Lohnart 2000 mit 0,01 € (plus) und und 2000 mit -0,01 € (minus) erfassen, damit eine Nachberechnung ab Oktober erfolgt.
Ansonsten müssten Sie mit der Datev direkt telefonieren.
Hallo,
prüfen Sie bitte, in welchem Abrechnungsmonat bei Ihnen die LSt.-Bescheinigung erstellt wird.
Gehen Sie hierzu unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten in der Registerkarte 'Lohnsteuerbescheinigung' zum Feld 'Erstellung der Jahreslohnsteuerbescheinigung im Abrechnungsmonat:'.
Auf der Mitarbeiterebene könnte unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten in der Registerkarte 'Sonstige Angaben' eine abweichende Mitarbeitereinstellung unter 'Erstellung der Jahreslohnsteuerbescheinigung im Abrechnungsmonat' hinterlegt sein.
Ändern Sie den Monat ggf. und erstellen Sie erneut eine Abrechnung.
Prüfen Sie außerdem die Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr. Wenn Sie in 01/2021 oder 02/2021 die LSt.-Bescheinigung für 2020 per Nachberechnung erstellen möchten, ist das Entstehungsprinzip notwendig.
Wird nun eine LSt.-Bescheinigung erstellt? Falls nein, erhalten Sie Fehlermeldungen im Verarbeitungsprotokoll?
Überall ist Januar eingestellt. Wenn ich eine Probeabrechnung für Januar mache, kommen folgende Fehlermeldungen:
Danke. Es wird auch eine Nachberechnung durchgeführt.
Hallo,
die Fehlermeldungen deuten auf ein Eintrittsdatum (Beginn Beschäftigungszeitraum) vor dem 01.10.2020 hin.
Wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an uns, damit wir dies ggf. per Fernbetreuung online mit Ihnen zusammen lösen können.
Vielen Dank
Alles klar, dann versuche ich es morgen telefonisch. Beschäftigungsdatum passt nämlich...
Danke!