Hallo zusammen, ich bin wie so viele ein Neuling in Sachen Abrechnung mit Datev LuG. Wir haben zum 01.10.20 gewechselt. Im Altsystem haben wir für die Mitarbeiter eine Lohnsteuerbescheinigung von Januar - September 2020 ausgestellt. Laut Finanzamt ist es durchaus nicht verboten (Verhältnismäßigkeit, wenn z. B. Daten nicht übernommen werden können), bei einem Systemwechsel zwei Lohnsteuerbescheinigungen auszustellen. Angesichts der vielen Daten, die ich unter Vortrag hätte erfassen müssen, dachte ich, ich gehe auf Nummer sicher. Haben wir vor ein Paar Jahren auch so gehandhabt und es war kein Problem. Nun hat LuG versucht, eine Lohnsteuerbescheinigung für 2020 zu erstellen und moniert, dass keine Daten für die Monate vor dem Oktober vorliegen. Kann man dem System irgendwie klar machen, dass bereits LStB von 01-09/20 existieren und nur noch LStB für 10-12/20 erstellt werden sollen? Es muss doch eine Möglichkeit geben, wenn schon seitens FA zwei LStB erlaubt sind. Vielen Dank! Schöne Grüße
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