Hallo! Die Zeile 22a weicht von 23a in der Lohnsteuerbescheinigung 2020 ab. Die Mitarbeiterin bekommt das Kurzarbeitergeld und Zuschuss zum KuG. Ist das richtig??
Hallo,
der Anhang ist sehr dunkel, weshalb ich leider nicht richtig erkennen kann, welcher der beiden Werte höher ist.
Ich vermute, dass der Arbeitgeber mehr Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat als der Arbeitnehmer.
Dies ist z. B. der Fall, wenn Feiertagsentgelt in Höhe von KuG abgerechnet wurde, da die SV-Beiträge dieser Buchung komplett vom Arbeitgeber getragen werden.
Diese Information finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303311.
Hallo Frau Mertel,
ich habe jetzt auch die ersten Rückfragen von Arbeitnehmern zu dem gleichen Problem. Die Zusatzbeiträge des Arbeitgebers (zum Stfr. KUG) dürfen doch in der Lohnsteuerbescheinigung gar nicht ausgewiesen werden? Also dürften doch keine höheren Arbeitgeberbeiträge zur RV in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?
Vielen Dank!
Hallo Jacqueline21,
es ging hier nicht um die Beiträge, die auf das Ausfallentgelt vom Arbeitgeber komplett getragen werden, sondern um das (steuerpflichtige) Feiertagsentgelt in Höhe von KUG. Auch auf diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherung in voller Höhe - und diese Rentenversicherung wird (da das Entgelt steuerpflichtig ist) auf der Lohnsteuerbescheinigung mit ausgewiesen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ach so - vielen Dank für den Hinweis!
Ja das muss bei KUG Gewährung so sein, da der AG -anteil aus dem Fiktivlohnbezahlt wird und somit zwingend höher ist als der AN-anteil.