Hallo,
nach der LStR 2023 ist bei tageweiser steuerpflichtiger Arbeit im Kalendermonat die Tagestabelle statt bislang Monatstabelle anzuwenden. Die nach DBA steuerfreien Tage sollen so unberücksichtigt bleiben. Wie wurde diese Änderung in LuG umgesetzt? Habe leider nirgends eine Info hierzu gefunden.
Danke vorab und viele Grüße
Hallo,
wie in der am 05.12.2022 im BStB. Sondernummer 2 veröffentlichten LStR 2023 beschrieben, sind Arbeitstage nicht mitzuzählen, an denen der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezogen hat, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt.
In Lohn und Gehalt können Sie in den Monatsstammdaten unter Mitarbeiter | Bewegungsdaten | Monatsstammdaten in der Registerkarte "Steuerliche Eingaben" die abweichenden Steuertage (für die in Deutschland zu versteuernden Tage) im Feld "Abweichende Steuertage" erfassen. Die Steuerberechnung wird dann anhand der hinterlegten Tage durchgeführt.
Guten Morgen,
und wie funktioniert das in LODAS?
BG
Markus
Hallo Markus,
in LODAS können Sie die abweichenden Steuertage pro Personalnummer unter Bewegungsdaten | Sonstige Angaben | Laufender Monat in der Registerkarte Teilmonat erfassen.
Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 9243738 unter Punkt 3.4 Bewegungsdaten zu Teilmonaten erfassen.