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Lohnsteuer und Soli für sonstigen Bezug in Juli und August nicht gleich

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letzte Antwort am 07.09.2016 16:02:57 von carla
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carla
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

ein Arbeitnehmer erhält im Juli und August jeweils den gleichen Betrag als sonstigen Bezug. Warum sind Lohnsteuer und Soli im August geringer? Sollten die Beträge nicht gleich sein?

Viele Grüße und ein schönes WE

Carla

t_r_
Allwissender
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Hallo Carla,

nein, dass sollten die Beträge nicht.

Die Basis für die Ermittlung der Lohnsteuern auf den sonstigen Bezug ist höher als im Juli. Im August muss für die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohn auch der sonstige Bezug aus Juli berücksichtigt werden. Somit ist der voraussichtliche Arbeitslohn um den sonstigen Bezug aus Juli höher, also auch die auf den sontigen Bezug im August zu zahlende Lohnsteuer.

Viele Grüße

T. Reich

willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Reich,

merkwürdig ist allerdings, dass Frau Lange festgestellt hat, dass die Abzüge im August niedriger als im Vormonat waren. Dafür fällt mir noch keine Erklärung ein.

Schöne Grüße Willi Müller

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Herr Müller,

stimmt,

nein, dass sollten die Beträge nicht.

an dem Punkt bin ich wohl zu kurz gesprungen.

Ich hätte besser gesagt, es könnte sein, ist aber eher unwahrscheinlich. Ich wollte das Berechnungsprinzip darstellen.

Für die tatsächliche Lösung des Problems stellt sich aber noch eine wichtige andere Frage:

Sind die laufenden Bezüge auch gleich hoch?

Datev ermittelt die voraussichtlichen laufenden Bezüge für die Restmonate auf Basis der laufenden Bezüge des aktuellen Monats. Sollte also im August ein wesentlich niedrigerer laufender Bezug erzielt worden sein als im Juli, kann es tatsächlich passieren, dass der hochgerechnete Jahresarbeitslohn im August niedriger ist als im Juli. Folglich wäre dann auch die Lohnsteuer niedriger.

Hier einmal das Berechnungsschema aus Lexinform. Damit lässt sich das gut nachvollziehen:

Sonstige Bezüge - Lexikon Lohn und Personal

Viele Grüße

T. Reich

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carla
Einsteiger
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Hallo,

bis auf die steuerfreien Verpflegungszuschüsse sind die Bezüge gleich hoch.

VG

Carla

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letzte Antwort am 07.09.2016 16:02:57 von carla
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