Guten Tag,
ich habe nun einige Briefe vom Finanzamt erhalten, dass die Lohnsteuer nun nur noch jährlich abzugeben ist. Nun habe ich den Januar Lohn schon abgerechnet.
Kann ich es einfach nun umändern oder muss ich eine Wiederabrechnung machen?
Danke
@AnnePa1 schrieb:
Kann ich es einfach nun umändern oder muss ich eine Wiederabrechnung machen?
Das kann einfach umgestellt werden, siehe Abschnitt 4 im Dokument 5303321
Eine für Januar 2022 bereitgestellte/übermittelte Lohnsteueranmeldung wird aber hierdurch nicht storniert. Hier muss Rücksprache mit dem Finanzamt gehalten werden, ob eine Stornierung (über ELSTER bzw. DÜ-Formulare Lohnsteuer) erfolgen muss oder ob die Anmeldung beim Finanzamt ohnehin nicht verarbeitet wird,
Viele Grüße
Uwe Lutz
@DATEV: Gab es nicht früher einmal einen Hinweis im Hinweis-/Fehlerprotokoll Dezember, wenn die Jahreslohnsteuer zu einer Änderung des Abgabezeitraums führt? Und warum gibt es diesen Hinweis nicht mehr?
@björn schrieb:
Hallo Herr Lutz, der Hinweis wird immer noch mit ausgegeben. Gruß Björn
Danke für den Hinweis.
Ich habe das jetzt noch mal geprüft. Dies wird scheinbar bei Mandanten, die erst im Laufe des Jahres von einem Fremdsystem übernommen wurden, nicht ausgegeben. Da hatte ich bei dem Mandanten, den ich vorhin gerade bearbeitet habe (und bei dem ich keine Meldung hatte), nicht bedacht. In dem Fall ist es vermutlich auch schwierig, die Jahreslohnsteuer immer korrekt zu ermitteln.
Bei anderen Mandanten, die das ganze Jahr abgerechnet wurde, haben wir den Hinweis auch.
Also alles in Ordnung.