abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnsteuer bei nicht ausbezahlten Löhnen - Lodas

5
letzte Antwort am 02.10.2019 10:44:24 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
dakuma
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
2454 Mal angesehen

Hallo Allerseits,

ich habe folgendes Problem:

GmbH hat Insolvenzantrag gestellt. Für alle Mitarbeiter inkl. GF wurden im Dez/15 keine Löhne mehr ausbezahlt. Lohnsteuer für den GF entsteht, da fiktiver Zufluss. Jedoch bei Arbeitnehmern greift das Zu-/Abflussprinzip. Keine Lohnzahlung bedeutet also auch, keine LSt-Entstehung. Weiß jemand, wie ich dies nun als Bewegungsdaten und mit welchen Lohnarten in Lodas eingeben muss? Bisher rechnet er mir immer noch die Lohnsteuer für alle Mitarbeiter ein...

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Daniela K.

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 6
1351 Mal angesehen

Hallo,

grundsätzlich kann Datev keine Insolvenzlöhne bzw. Insolvenzgeld über die Lohnprogramme abrechnen. Hier sind in der Regel "Krücken" gefragt.

Eine Möglichkeit wäre, die Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig abzurechnen. Dafür müssten Sie dann nur eine entsprechende Lohnart einrichten. Damit bekämen Sie weiterhin die Werte für die Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen. Achtung, Insolvenzmeldegründe funktionieren über Datev nicht.

Die "richtigen" Abrechnungen für die Ermittlung des Insolvenzgelds - also mit allen Abzügen - kann man über einen zweiten Mandanten mit Unterdrückung der Datenübermittlungen erstellen.

Viel Spaß beim Lösungen suchen. Insolvenzabrechnungen über Datev sind mit basteln und Phantasie zu meistern.

Vielleicht hat ja jemand noch eine elegantere Lösung gefunden.

Viele Grüße

T. Reich

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 6
1351 Mal angesehen

Ich weiss, der Beitrag ist schon älter, aber vielleicht kann mir jemand helfen.

Konstellation wie im Ursprungspost. Was würde passieren, wenn ich einfach die DÜ für die Lohnsteuer rausnehme? Damit müsste ich doch dann nicht über 2 Mandanten abrechnen, oder? Mir ist klar, dass ich dann immer noch das Problem der Lohnsteuerbescheinigung und der Insolvenzgeldmeldung habe.

Danke schon mal.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 6
1351 Mal angesehen

Guten Morgen,

die Insolvenzmeldungen können mittlerweile erstellt werden. Schauen Sie hier:

Insolvenzmeldungen

Ergänzung: Je nach Größe des Mandanten kann man natürlich die DÜ für die Lohnsteueranmeldung und die Lohnsteuerbescheinigungen rausnehmen. Dann müsste die Lohnsteuerbescheinigungen über Elster melden und das kann je nach Anzahl der Arbeitnehmer sehr aufwendig werden. Die besondere Lohnsteuerbescheinigung über das Programm Bescheinigungen funktioniert nicht mehr, so dass der Versuch die Lohnsteuerbescheinigungen, als Ausnahme, ohne DÜ zu erstellen auch nicht viel einfacher seien dürfte.

Viele Grüße

T. Reich

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 6
1351 Mal angesehen

Moin,

danke. Den Beitrag hatte ich gelesen - aber die Insolvenzgeldmeldungen sind da halt auch nicht bei.

Bin derzeit dabei, mir das von der Backe zu spitteln. Mal sehen.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 6
1351 Mal angesehen

Nein, ich meinte auch nur, das man zumindest mittlerweile die DEÜV-Meldungen und den Übergang dargestellt bekommt. Die Insolvenzgeldbescheinigungen können Sie über das Programm Bescheinigungen erstellen.

5
letzte Antwort am 02.10.2019 10:44:24 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage