Hallo,
wir haben jetzt die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für den Mai 2022 erstellt.
Jetzt fällt mir auf, dass bei einem Kollegen trotz des gleichen steuerpflichtigen Bruttogehalts wie in den Monaten Januar bis April 2022, die Lohnsteuer sich erhöht hat.
Seine steuerlichen Merkmale haben sich in den Monaten nicht geändert.
In der Literatur finde ich zu einer Lohnsteuererhöhung ab Mai auch nichts.
Im Gegenteil. Ab Juni sollen ja die gewisse Freibeträge, etc. erhöht werden, sodass es eigentlich ja zu einer Steuerminderung kommen sollte. Aber das passiert ja erst mit der Juni-Abrechnung.
Hat einer von Euch eine Antwort darauf?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Mal ein Schuss ins Blaue:
Der Mitarbeiter hat die Krankenkasse gewechselt und zahlt jetzt weniger Krankenversicherung.
Da die Sozialversicherung in den Programmablaufplan der Lohnsteuerberechnung eingearbeitet ist, führt eine Reduzierung der Sozialversicherung zu einer Erhöhung der Lohnsteuer.
Die neuen Programmablaufpläne aufgrund der Steuerentlastung für 2022 sollen für LODAS im DATEV-Rechenzentrum ab 09.06.2022 zum Einsatz kommen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Uwe,
der Schuss ins Blaue hat getroffen.
Es ist anscheinend wirklich so, dass das über das "Bürgerentlastungsgesetz" geregelt wird.
Das Gesetz gibt es wohl schon länger, ist mir aber nie bewusst gewesen, dass es solche Auswirkungen mit sich bringt.
Um es einmal mit meinen Worten zu umschreiben:
Der Arbeitnehmer sucht sich eine günstigere Krankenkasse als bisher, um damit ein wenig mehr Netto zu haben (meine Annahme, kann natürlich auch wechseln, weil er bessere Versicherungsbedingungen bekommt).
Dann sagt der Fiskus aber:
"Ne ne ne. So einfach geht das nicht. Wenn du eine Ersparnis hast, wollen wir von dem Kuchen auch etwas haben." Also wird der Lohnsteuerabzug entsprechend nach oben angepasst.
Müsste das Gesetz dann nicht eher Bürgerbelastungsgesetz heißen?
Aber egal, meine Frage wurde auf jeden Fall beantwortet.
Danke Dir nochmals.
Nein Bürgerbelastungsgesetz wäre falsch.
Der steuerliche Hintergrund ist doch der folgende, dadurch das die Basisbeiträge zur KV sinken und diese sind steuerlich absetzbar -mindern also die Steuerlast- zahlt ihr AN weniger Basisbeiträge => sein zu versteuerndes Einkommen steigt da die BEiträge zur Basisabsicherung KV sinken. Ergo mehr Steuer.
Früher hätte man das in der Lohnabrechnung nicht bemerkt sonder erst wenn man die Einkommensteuererklärung erstellt hätte. Heute kann man das eben sofort in den aktuellen Lohnsteuerabzug mit einberechnen.