Hallo Uwe, der Schuss ins Blaue hat getroffen. Es ist anscheinend wirklich so, dass das über das "Bürgerentlastungsgesetz" geregelt wird. Das Gesetz gibt es wohl schon länger, ist mir aber nie bewusst gewesen, dass es solche Auswirkungen mit sich bringt. Um es einmal mit meinen Worten zu umschreiben: Der Arbeitnehmer sucht sich eine günstigere Krankenkasse als bisher, um damit ein wenig mehr Netto zu haben (meine Annahme, kann natürlich auch wechseln, weil er bessere Versicherungsbedingungen bekommt). Dann sagt der Fiskus aber: "Ne ne ne. So einfach geht das nicht. Wenn du eine Ersparnis hast, wollen wir von dem Kuchen auch etwas haben." Also wird der Lohnsteuerabzug entsprechend nach oben angepasst. Müsste das Gesetz dann nicht eher Bürgerbelastungsgesetz heißen? Aber egal, meine Frage wurde auf jeden Fall beantwortet. Danke Dir nochmals.
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