Hallo,
ich habe eine Frage zum Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber. Lt. Infoservice LODAS November 2024 darf bei Änderungen d. Kinderdaten unterjährig kein Ausgleich erfolgen. Wird dies durch LODAS automatisch berücksichtigt oder muß das "manuell", also vom Arbeitgeber geprüft werden und jeweilige Mitarbeiter ggf. vom Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ausgenommen werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das macht das Programm (auch LuG) automatisch; ebenfalls bei StKl-Wechsel oder anderen Ausschlusskriterien.
jetzt hätte ich nochmal eine Frage: das Hinterlegen der Kinderdaten trifft nur auf Festangestellte Mitarbeiter? Oder muß für geringfügig beschäftigte auch die Kinderdaten hinterlegt werden?
@Theo1 schrieb:jetzt hätte ich nochmal eine Frage: das Hinterlegen der Kinderdaten trifft nur auf Festangestellte Mitarbeiter? Oder muß für geringfügig beschäftigte auch die Kinderdaten hinterlegt werden?
Da diese keine PV zahlen, hat die Hinterlegung der Kinderdaten hier keinen Einfluss - ist letztlich aber auch nicht notwendig.
Man kann sich aber überlegen, diese Daten -wenn bekannt- mit einzupflegen, damit man für den Fall, dass der Vertrag mal auf mehr als geringfügig umgestellt wird, diese Daten gleich vorliegen.