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Lohnpfändung Lodas

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letzte Antwort am 07.11.2019 12:51:55 von Kristin_Frohmeyer
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stelie
Einsteiger
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Hallo,

ich habe heute eine Lohnpfändung bei einem Arbeitnehmer (2) auf den Tisch bekommen und wollte sie gerade anlegen. Bin jetzt etwas ratlos was zu tun ist, da vor einem Jahr bei einem anderen AN (1) auch eine Pfändung eingerichtet und ausgerechnet die Lohnart 9992 als Nettoabzugs-Nr. genommen wurde.

Müssten die Lohnabrechnungen des Arbeitnehmers 1 jetzt korrigiert werden bzw. was für Auswirkungen hat(te) das, wenn die Lohnart verwendet wird/wurde? Wie lässt sich das jetzt noch in Ordnung bringen?

Gibt es jetzt Probleme beim Anlegen und des Abzuges der Pfändung des Arbeitnehmers 2?

Ich danke schon mal im voraus.

carmenliebich
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

für jede Pfändung ist ein neuer Abzug anzulegen. Du kannst also die 9992 nicht nochmals verwenden.

Liebe Grüße

Carmen Liebich

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stelie
Einsteiger
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Ok, danke, hab ich mir schon gedacht.

Nur hat mich der immer wieder kehrende Hinweis den Abzug 9992 nicht zu nehmen.in den Dokumenten zum Anlegen einer Pfändung stutzig gemacht.

Viele Grüße

Steffi

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sigrids
Beginner
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Guten Morgen,

für Pfändungen bei verschiedenen MA kann immer die gleiche Abzugs-LA genommen werden.

Nur wenn ein MA mehrere Pfändungen hat, ist ab der zweiten jeweils eine andere LA

nötig.

Viele Grüße

sigrids

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stelie
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
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aber warum die 9992 nicht genommen werden darf, weiß niemand so richtig, oder

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.

Bei der Anlage eines neuen Pfändungsbeschlusses erfassen Sie bitte im Feld Netto-Abzugs-Nr. eine eigene Netto-Abzugsnummer zwischen 9000 und 9799. Diese muss zuvor in den Mandantendaten angelegt werden.

Hat ein Mitarbeiter mehrere Pfändungsbeschlüsse, muss pro Pfändungsbeschluss ein eigener Nettoabzug hinterlegt werden.

Für bestehende Pfändungsbeschlüsse muss die Netto-Abzugsnummer 9992 nicht abgeändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.11.2019 12:51:55 von Kristin_Frohmeyer
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