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Lohnnachweiskarte - Malerkasse

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letzte Antwort am 07.04.2026 13:46:09 von ulli_preuss
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IseDen
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich rechne seit ca. 6 Monaten Baulohn ab - Maler und Lackierer. Ich hatte jetzt auch ein Seminar über die Malerkasse über die Lohnnachweiskarte. Hier wurde gesagt, dass das Resturlaubsentgelt ein jährlicher Vortrag ist. Die Lohnnachweiskarten 2025 sind nun auch alle eingetroffen, aber wo genau muss ich das jetzt Vortragen? Irgendwie ist mir das nicht ganz klar und die Dokumentenhilfe hilft mir leider auch nicht weiter bzw. ich check es nicht.

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Viele Grüße

IseDen

cro
Experte
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Bitte einmal diese Seite prüfen/ausfüllen:

 

urlaub vj.PNG

 

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IseDen
Beginner
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243 Mal angesehen

Vielen Dank. 

 

Mir ist aber nicht ganz klar ob es ein "muss" ist, wenn es keine Abweichungen gibt zur Urlaubsberechnung? Der vorherige SB meint nichts eintragen.

cro
Experte
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@IseDen  schrieb:

Vielen Dank. 

 

Mir ist aber nicht ganz klar ob es ein "muss" ist, wenn es keine Abweichungen gibt zur Urlaubsberechnung? Der vorherige SB meint nichts eintragen.


Wenn es keine Korrekturwerte (Abweichungen) gibt, müssen Sie nicht tätig werden.

 

 

ulli_preuss
Meister
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Nachricht 5 von 5
207 Mal angesehen

@cro  schrieb:

 

Wenn es keine Korrekturwerte (Abweichungen) gibt, müssen Sie nicht tätig werden.

 

Kommt drauf an. Wenn bei der Abrechnung von Urlaub die DATEV-Lösung (nach Tagen) angewendet wird, kann das sein. 

► Urlaub im Maler- und Lackiererhandwerk abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center , Punkt 3.2.3.1

 


Wenn aber die malerkassen-Lösung (nach Betrag; Wochenarbeitszeit : Arbeitstage = durchschnittliche Arbeitszeit * Stundenlohn = durchschnittliches Urlaubsentgelt pro Tag) angewendet wird, müssen zumindest die in der Lohnabrechnung ausgewiesenen Resturlaubstage auf den Bestand des angesparten Urlaubsentgelts am 31.12. zum 01.01. angepasst werden. (Durch Tariflohnerhöhungen verändert sich der tägliche Betrag.)

 

► Urlaub im Maler- und Lackiererhandwerk abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center , Punkt 3.2.3.2

 

 

Beispiel:

 

• 12/2025

 

image.png


 Der AN hat eine 40 Stunden-Woche, durchschnittliche tägliche Arbeitszeit also 8 Stunden * 19,42 Euro Stundenlohn = 155,36 Euro. Es ist offensichtlich, dass mit dem Resturlaubsbetrag keine 4 Tage bezahlt werden können. 

 

Der Restbetrag wird durch den täglichen Betrag geteilt, also 381,46 Euro : 155,36 Euro = 2,46 Tage. Dieser Wert wird kaufmännisch auf volle Tage gerundet, in diesem Fall abgerundet auf 2 Tage.

 

► Urlaubsberechnung - Malerkasse

 

 

• 01/2026

 

image.png

 

 

Wie Sie für eine Anpassung vorgehen, finden Sie in dem Dokument

 

► Urlaub im Maler- und Lackiererhandwerk abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center 

 

unter Punkt 3.7 .

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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letzte Antwort am 07.04.2026 13:46:09 von ulli_preuss
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