abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnnachweis Privathaushalt

4
letzte Antwort am 20.06.2022 14:57:46 von Nicole-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Nicole-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
477 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen Mandanten, der 2020 eine Haushaltskraft eingestellt hat.

Im Dezember 2020 kam die Rückmeldung, dass der Beitragsmaßstab 5 vergeben wurde und die Rückmeldung, dass die Mitgliedschaft bis 31.12.20 gültig ist

 

Als ich den Mandaten 2021 übernahm kam keine Info in diese Richtung.

 

Bei der Abfrage UV-Stammdaten bekam ich dann die Info zum Beitragsmaßstab 5.

 

Nun kommt seit Jan 22 monatlich die Info, dass der Lohnnachweis für das Meldejahr 2021 nicht erstellt werden kann.

Wie muss ich jetzt vorgehen, dass das wieder richtig läuft?

 

Bei den Gefahrtarifstellen habe ich bei "Gültigkeitszeitraum der oben ausgewählten Gefahrtarifstellen" von 01/21 schon entfernt.

 

Bei "Allgemeine Daten" habe ich beide Häkchen rausgenommen.

 

Dann kommt die Fehlermeldung

Fehler #LN21071
In der abweichenden Gefahrtarifstellenverteilung Nummer 1 ist die Mitgliedschaft 1 hinterlegt. Für die
Mitgliedschaft 1 gibt es keinen Gültigkeitszeitraum der 01/2021 umfasst. Daher ist die Mitgliedschaft nicht
gültig.
» Prüfen Sie den Sachverhalt.

 

Ich weiß nicht weiter oder bin auf einen falschen Weg?

 

Gruß Nicole

M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
444 Mal angesehen

Hallo Nicole,

 

ich arbeite zwar mit LODAS, aber das dürfte ja bei der BG identisch sein.

 

Was mich wundert, dass Sie in 2020 eine begrenzte Mitgliedschaft auf den 31.12.2020 haben. Bei meinen Privaten habe ich lediglich eine Meldung ab wann gültig und nicht bis wann, gleichzeitig steht der Maßstab auf "kein Lohnnachweis erwartet". Ich habe damals den GTS zurückgemeldet bekommen KA5 - das war's, danach keine Meldungen. Knackpunkt ist wahrscheinlich die Begrenzung in 2020?!

 

Schöne Grüße

M_H

0 Kudos
Nicole-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
401 Mal angesehen

Hallo @M_H 

 

bekommen Sie die Meldung, dass kein Lohnnachweis erwartete wird auch monatlich?

 

Ich habe heute die Mandantin kontaktiert, da ich zum dem "bis wann" keine Informationen meiner Vorgängerin finden kann.

 

Gruß

Nicole

0 Kudos
M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 5
387 Mal angesehen

Habe jetzt einmal meine Fehlerprotokolle nachgesehen. Dez. 2020, Jan  und Febr. 2021 habe ich Infos bekommen, dass für 2020 keine Datenübermittlung stattfindet, ich solle doch einen Abruf machen. Habe ich aber nicht gemacht, weil in den Stammdaten ja rückgemeldet wurde von der BG dass kein Lohnnachweis erwartet wird. Seit März dann kein Hinweis mehr im FP. Für das Jahr 2021 habe ich nur im Dezember einen Hinweis bekommen. Habe alles laufen lassen ohne Abruf, weil die Stammdaten ja richtig sind. Die 92'er Meldungen wurden korrekt erstellt (mit UV-Grund A09 - BBG nicht nach Entgelt).

 

Soweit ich verstanden habe, haben Sie ein Enddatum in den Stammdaten - das habe ich nicht. Aber ... ich arbeite mit LODAS, evtl. weiß jemand von L+G mehr ??

 

M_H

0 Kudos
Nicole-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
354 Mal angesehen

@M_H 

 

danke für die ausfürliche Information.

 

Es wurde nur das Endedatum 31.12.2020 elektronisch zurück gemeldet, jedoch nie als Ende beim Gültigkeitszeitraum hinterlegt.

 

Ich versuche das jetzt mit der UK MV und den Mandanten zu klären.

 

Gruß Nicole

0 Kudos
4
letzte Antwort am 20.06.2022 14:57:46 von Nicole-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage