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Lohnnachweis Hinweis #LN21895

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letzte Antwort am 20.07.2026 16:48:37 von Philipp_Heubeck
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DSchug22
Beginner
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Nachricht 1 von 4
424 Mal angesehen

Hallo!

 

Bei einigen Mandanten kommt der Hinweis: 

 

Hinweis #LN21895
Der digitale Lohnnachweis für das Meldejahr 2023 und die Mitgliedsnummer '' darf nicht storniert und neu erstellt werden, da
die geänderten UV-Stunden (alt: 9.920; neu: 9.565) bei Beitragsmaßstab 'Entgelt (Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten
erwartet)' keinen Stornogrund darstellen.

 

Wir haben aber nichts in 2023 rückwirkend geändert. Weiß jemand, warum es zu dieser Meldung kommt?

 

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
397 Mal angesehen

Hallo,


lt. Hinweistext wurde die Summe der gemeldeten Stunden für die Unfallversicherung geändert.


Gab es vielleicht eine Anpassung bei der Art der Stundenermittlung?


Wenn Sie für das Meldejahr eine andere Stundenanzahl übermitteln wollen, ist das nicht möglich.


Bei dem Beitragsmaßstab ‚Entgelt (Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet)‘ haben die gemeldeten Stunden nur einen statistischen Wert und stellen daher keinen Stornogrund dar.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Guel05
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
117 Mal angesehen

Hallo,

 

hat es irgendeine Auswirkung auf meine Abrechnung selber?

Bei meinem Mandanten kommt die Meldung auch neuerdings - allerdings wurde seit 1.1.26 der Mindestlohn Anpassung nichts geändert.

Und hier kam die Meldung noch nicht.

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

Liebe Grüße

Frau Leibold

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DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
87 Mal angesehen

Hallo Frau Leibold,


die im digitalen Lohnnachweis gemeldeten UV-Stunden haben keine Auswirkung auf die Brutto-/Netto-Abrechnung.

Freundliche Grüße Philipp Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.07.2026 16:48:37 von Philipp_Heubeck
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