Hallo,
ich habe bei einem Mandanten bereits im Jahr 2020 (!) die Mitgliedschaft zur BG mit dem Meldegrund "Wechsel der Zuständigkeit" beendet. Die Mitgliedschaft wurde auch nicht reaktiviert. Die andere BG ist seitdem aktiv und es gehen auch entsprechend jedes Jahr die elektronischen Lohnnachweise raus.
Trotzdem bekomme ich jeden Monat im Fehler-/Hinweisprotokoll die Mitteilung, dass keine elektronische Übermittlung des Beitragsnachweises (für der deaktivierte BG) erfolgen kann, da von der DGUV noch keine Stammdaten zurück übermittelt wurden.
Was soll der Schwachsinn? Würde diesen BG-Eintrag ja gern löschen, geht aber nicht.
@Uwe_Lutz hat dazu einen seit Jahren laufenden Thread: LODAS - Löschung einer beendeten UV-Mitgliedschaft möglich?
DATEV rät leider nur die Meldung zu ignorieren. 😕
fünf Jahre alte Sachverhalte???? Ich kann ja verstehen, wenn es eine Sache aus dem Vorjahr ist die man theoretisch noch bearbeiten könnte...
Habe gerade mal meine Auswertungen durchgeschaut. Die Meldung kommt eigentlich immer in dem Zeitraum wenn für die andere BG eine Meldung abgesetzt wird.
Daher kann ich es gerade noch weniger verstehen, da für die aktuelle BG mit diesem Lohnlauf gar keine Meldung erzeugt wurde.