Guten Morgen,
Ein Mitarbeiter hat seit Dezember 2019 im Nettobereich 50 Euro anstelle von -50 Euro ausgewiesen bekommen, also damit monatlich 100 Euro mehr erhalten als vereinbart. Darf der arbeitgeberseitige Fehler ab Dezember korrigiert werden oder ist dies nur drei Monate rückwirkend möglich?
Vielen Dank für Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo programmtechnisch nimmt er die Lohnsteuer dann halt ins neue Jahr mit rein. Das Programm kann die Lohnsteuer im alten Jahr nicht mehr korrigieren.
Es geht nur um das Netto
Achso ja das klappt meines Erachtens problemlos.
Und da gibt es keine Frist ?
Moin,
technisch ist das sicherlich möglich.
Rechtlich ist dies im Rahmen einer Frage im Forum nicht zu klären, da es auf die Regelungen des Arbeitsvertrages und Tarifvertrages sowie auch ggf. des Grunds für den Abzug ankommt.
Wenn es also dort Unstimmigkeiten darüber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt, müsste dies anwaltlich geklärt werden, da dieser dann auch Einblick in die entsprechenden Unterlagen hat.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank erst einmal. Im Vertrag ist diesbezüglich nichts geregelt. Es handelt sich um Eigenanteil AN an Restaurantschecks. Gilt dann die 3 jährige Verjährungsfrist?