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Lohnfortzahlung während der Wiedereingliederungszeit

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letzte Antwort am 29.04.2021 07:33:28 von GH
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GH
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo,

 

ich bräuchte mal eine sehr schnelle Hilfe.

 

Eine Arbeitnehmerin (Gehalt) hat eine AU-Bescheinigung bis Mitte Mai. Der gesamte Zeitraum liegt noch in der 6-Wochen Frist für die Lohnfortzahlung.

Jetzt liegt mir ein Wiedereingliederungsplan vor, indem sie vom 19.April 4 Stunden arbeitet und vom 3.Mai bis 11.Mai 5 Stunden (11.Mai Ende der AU-Bescheinigung) Eigentlich arbeitet sie 6 Std am Tag.

 

Wie kann ich diese Sachlage abrechnen?

 

Die Krankenkasse erstattet nur die Lohnfortzahlung für die 1 bzw. 2 Stunden, die an der regulären Arbeitszeit fehlen, da der Mandant in der Wiedereingliederung angekreuzt hat, das er die geleistete Arbeitszeit vergütet.

 

Leider muss die Abrechnung morgen fertig sein und ich habe die Wiedereingliederung erst heute morgen bekommen.

 

Danke im Voraus, ich hoffe sehr, mir kann einer von euch weiterhelfen.

 

GH

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
164 Mal angesehen

Hallo,

 

im Kalender wie folgt erfassen:

lohnhilfe_0-1619005060298.png

 

Da, wo vorn der dicke schwarze Pfeil ist, mit links klicken und eine zweite Zeile anlegen, wenn Sie die 4 Stunden mit K erfasst haben. Bei mir funktioniert es dann. Den anteiligen Tag dann mit 0,33 und 0,67 eintragen statt 0,50.

LG
VM
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GH
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
122 Mal angesehen

Danke VM,

 

ich habe die Stunden in der Erfassungstabelle zusammengefasst, es ging.

Der Lohnzettel, der ja sonst nur Gehalt auswies, sah halt anders aus und hätte Erklärungsbedarf gehabt.Vielen Dank!

Am Ende konnte ich die Abrechnung voll als Lohnfortzahlung rechnen, da die ANin die Eingliederung nicht durchführen konnte, weil ihr Kind krank wurde.

 

GH

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letzte Antwort am 29.04.2021 07:33:28 von GH
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