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Lohnfortzahlung Durchschnittswerte ermitteln

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letzte Antwort am 25.06.2025 17:12:16 von Claudia-
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Claudia-
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall müssen die Durchschnitte der letzten 3 Monate vor Beginn errechnet werden. 

Jetzt frage ich mich, welcher Zeitraum wird berücksichtigt wenn man z.Bsp. am 15.05. krank wird.

 

15.02. bis 14.05. ? oder 01.02. bis 30.04. ?

 

Mitarbeiterin arbeitet Mo-Do immer 6 bis 7,5 Stunden je nach Arbeitsaufwand.

Freitags meist nur 4,5 bis 5 Stunden.

Ist es dann korrekt, Freitags auch nur 4,75 Stunden als Durchschnitt anzurechnen, oder wird es immer auf eine volle Woche gesehen?

 

 

GLH
Erfahrener
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Hallo,

 

ich würde beim Stundenlohnempfänger so abrechnen wie der Mitarbeiter am 15.05. eingeplant war / gearbeitet hätte.

 

Es gilt das Lohnausfallprinzip - Der Arbeitnehmer erhält den Lohn, der ihm ohne die Krankheit zugestanden hätte.

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Claudia-
Aufsteiger
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Ja das ist schon klar. Geplant bzw. arbeitsvertraglich sind es 6 Stunden täglich. 

Jedoch ergibt sich die Zeit immer täglich individuell je nach Arbeitsaufwand. 

Mo-Do sind Überstunden die Regel, das kann man ja nicht außer Acht lassen. 

Mir geht es hier vielmehr um die Durchschnittsberechnung.

 

Laut Tarif:

Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und des Urlaubsentgelts sind für jeden nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu vergütenden Krankheits- bzw. Urlaubstag für die Höhe des
fortzuzahlenden Entgelts der durchschnittliche Arbeitsverdienst und die
durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei abgerechneten Monate (Referenzeitraum) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Urlaubsantritts zugrunde zu legen.

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GLH
Erfahrener
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"Die 3 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit werden herangezogen.
Wichtig: Es handelt sich um Kalendermonate, also meist ganze Monate, nicht Tage.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit also am 15.05. beginnt, sind üblicherweise die Monate
01.02. bis 30.04. maßgeblich — also die drei vollständigen Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Krankheit beginnt.

Die Variante 15.02. bis 14.05. ist eher unüblich, da hier kein vollständiger Monat berücksichtigt wird. Die Rechtsprechung und gängige Praxis orientieren sich meist an vollen Kalendermonaten.

Wie wird die Arbeitszeit bewertet bei variierenden Stunden?
Bei einer unregelmäßigen Arbeitszeit (Mo-Do unterschiedlich, Fr weniger Stunden) gilt:

Für die Durchschnittsberechnung wird die tatsächliche Arbeitszeit der letzten 3 Monate zugrunde gelegt.

Freitags werden die tatsächlich gearbeiteten Stunden (also z.B. 4,75 Stunden im Durchschnitt) mit einbezogen, nicht auf eine Vollwoche hochgerechnet.

Es wird also kein pauschaler Wochenwert herangezogen, sondern die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Praxis:
Du summierst alle geleisteten Stunden der letzten 3 Monate und teilst durch die Anzahl der Arbeitstage oder Wochen, je nachdem, wie es handhabbar ist, um einen realistischen Durchschnitt zu bekommen.

Zusammenfassung:
Bemessungszeitraum = die 3 vollen Kalendermonate vor dem Krankheitsbeginn → hier 01.02. bis 30.04.

Für den Durchschnitt werden tatsächliche Stunden (auch die verkürzten Freitagsstunden) genommen, nicht auf „volle Wochen“ hochgerechnet.

Möchtest du, dass ich dir bei der konkreten Berechnung des Durchschnitts anhand der Stundenwerte helfe?


Du: ja

 

Super! Dann lass uns die Durchschnittsstunden pro Woche bzw. pro Tag berechnen. Ich gebe dir erstmal eine Methode, wie du das rechnen kannst. Wenn du möchtest, kannst du mir auch gerne die konkreten Stundenwerte für die letzten 3 Monate nennen, dann rechne ich es für dich durch.

Schritt 1: Arbeitszeit je Wochentag erfassen
Angenommen, die Mitarbeiterin arbeitet in etwa so (je Woche):

Mo-Do: unterschiedlich, z.B. zwischen 6 und 7,5 Stunden

Fr: ca. 4,75 Stunden (Durchschnitt)

Nehmen wir zur Vereinfachung erstmal Beispielstunden pro Tag, die du mir gern anpassen kannst.

Schritt 2: Gesamte Stunden in den letzten 3 Monaten ermitteln
Du solltest für jeden Tag die tatsächlich gearbeiteten Stunden aus den letzten 3 Monaten addieren.

Beispiel (pro Woche):

Tag Stunden (durchschnittlich)
Montag 6,5
Dienstag 7
Mittwoch 6
Donnerstag 7,5
Freitag 4,75

Summe pro Woche = 6,5 + 7 + 6 + 7,5 + 4,75 = 31,75 Stunden

Schritt 3: Anzahl der Wochen im Bemessungszeitraum bestimmen
Die 3 vollen Monate Februar, März, April haben insgesamt:

Februar 2025: 28 Tage → 4 Wochen

März 2025: 31 Tage → 4 Wochen + 3 Tage

April 2025: 30 Tage → 4 Wochen + 2 Tage

Insgesamt ca. 13 Wochen + 5 Tage.

Für eine exakte Rechnung kannst du die einzelnen Arbeitstage zählen, an denen tatsächlich gearbeitet wurde, und deren Stunden addieren.

Schritt 4: Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche bzw. pro Tag berechnen
Wöchentlicher Durchschnitt: Summe aller Stunden im Zeitraum ÷ Anzahl der Wochen (inklusive anteiliger Wochen)

Täglicher Durchschnitt: Summe aller Stunden im Zeitraum ÷ Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage

Beispielrechnung (vereinfacht)
Angenommen, die Mitarbeiterin hat in den 3 Monaten 13 volle Wochen gearbeitet und der Durchschnitt pro Woche ist wie oben 31,75 Stunden.

Gesamtstunden = 31,75 × 13 = 412,75 Stunden

Wenn du noch 5 Arbeitstage (Mo-Fr) dazurechnest, multipliziert mit den jeweiligen Tagesstunden."

 

^^

Claudia-
Aufsteiger
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Das war sehr hilfreich. Vielen Dank.

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letzte Antwort am 25.06.2025 17:12:16 von Claudia-
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