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Lohnarten für Feiertag und Lohnfortzahlung notwendig?

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letzte Antwort am 25.09.2019 13:51:47 von lohnhilfe
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r_borchert
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo liebe Community,

mir stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, für Lohnempfänger die Stunden für Feiertage und Lohnfortzahlung auf der Abrechnung gesondert aufzuführen?

Angenommen ein Arbeitnehmer erhält in einem Monat 120 Arbeitsstd., 16 Feiertagsstd. und für 40 Std. LFZ - ist es notwendig, dass alles einzeln auf der Abrechnung ausgewiesen wird oder könnte ich auch schlicht 176 Std. abrechnen?

Lieben Dank im Voraus!

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

also mir ist nicht bekannt, dass hier eine Trennung auf der Gehaltsabrechnung erfolgen muss. Allerdings muss der Arbeitgeber am Ende beweisen, dass er Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertaglohn oder auch Urlaubslohn in korrekter Höhe geleistet hat.

Auch ein Sozialversicherungsträger wird eher weitere Aufzeichnungen prüfen wollen, wenn aus der Abrechnung nichts ersichtlich ist. Ich habe z. Bsp. die Erfahrung gemacht, dass eher nach Stundenaufzeichnungen bei geringfügig entlohnt Beschäftigten gefragt wird, wenn ich einen Aushilfslohn als Betrag abrechne.

Viele Grüße

T. Reich

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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Zusammen,

das sehe ich genauso.

Außerdem gibt es ohne Verbuchung der LfZ-Stunden keinen automatischen Erstattungsantrag U1 und es ist für den AN nicht so übersichtlich.

Ich würde immer getrennte Stunden buchen.

Viele Grüße

Ruth Korn

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r_borchert
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Hallo Frau Korn,

wie funktioniert es denn bei den Gehaltsempfängern mit dem Erstattungsantrag? Hier wird die LFZ doch auch nicht gesondert auf der Abrechnung ausgewiesen?

LG

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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Frau Borchert,

bei Gehaltsempfängern wird der Lohnfortzahlungsbetrag für den Erstattungsantrag anhand der gebuchten Fehlzeiten und des Gehaltes vom Programm automatisch berechnet.

Es erfolgt kein Ausweis auf der Lohnabrechnung.

VG

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 8
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Außerdem gibt es ohne Verbuchung der LfZ-Stunden keinen automatischen Erstattungsantrag U1

In Lohn und Gehalt funktioniert es ohne die entsprechende Lohnart. Wichtig ist hier, dass die Stunden mit dem Ausfallschlüssel "K" gebucht werden. Die Lohnart ist dann nicht relevant und könnte sogar Urlaubslohn heißen.

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r_borchert
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 8
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bei Gehaltsempfängern wird der Lohnfortzahlungsbetrag für den Erstattungsantrag anhand der gebuchten Fehlzeiten und des Gehaltes vom Programm automatisch berechnet.

Und das funktioniert für Lohnempfänger nicht auch so?

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

bei Lohnempfängern geben Sie mit der Lohnart Stundenlohn die tatsächlich geleisteten Stunden an - wieviel davon auf Lohnfortzahlung entfallen soll, weiß das Programm nicht und die Lohnart ist auch nicht als erstattungsfähig geschlüsselt. Die Lohnart für die LFZ ist als voll erstattungsfähig geschlüsselt; Sie erfassen die Stunden, die der Arbeitnehmer in der AU-Zeit nach Plan hätte arbeiten müssen - was von den hinterlegten Stunden auch mal abweichen kann.

Bei Gehaltsempfängern berechnet das Programm aufgrund der in den Stammdaten hinterlegten Umrechnungsformel, wieviel anteilig auf den Lohnfortzahlungszeitraum entfällt - die Lohnart Gehalt ist als anteilig erstattungsfähig geschlüsselt.

LG

VM

LG
VM
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letzte Antwort am 25.09.2019 13:51:47 von lohnhilfe
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