Hallo,
ich habe ein Problem mit der Erstellung einiger Lohnarten. Wir bieten unseren Mitarbeitern die Möglichkeit Leistungen, wie PC, KFZ und Handyleasing über unser Benefit-Portal Valunet zu beziehen. Hierfür benötigt Valunet von uns Lohnarten in unterschiedlichen Bereichen.
Ich habe im Anhang eine Tabelle angefügt in welcher wir die Lohnarten ergänzen müssen. Leider kommen wir hier nicht weiter bezüglich der zu verwendenden Stammlohnarten.
Könnt ihr uns hierzu sagen welche Stammlohnarten wir verwenden müssen? Vielen Dank für eure Unterstützung.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hier könnten Sie schon mal die eine oder andere finden: Tabelle der DATEV-Standardlohnarten - DATEV Hilfe-Center ansonsten werden Sie einige auch selbst basteln müssen.
@Ncl-bhn_ schrieb:Hier könnten Sie schon mal die eine oder andere finden: Tabelle der DATEV-Standardlohnarten - DATEV Hilfe-Center ansonsten werden Sie einige auch selbst basteln müssen.
Dieses Dokument bezieht sich auf das Programm "Lohn und Gehalt".
Für "LODAS" muss man eher im Dokument 0906285 recherchieren:
Vielen Dank für den Hinweis. Hier werden wir uns auf jeden Fall mal einlesen.
wir haben allerdings noch zwei Lohnarten anzulegen bei denen wir überhaupt nicht weiterkommen. Es geht um eine
Internetpauschale - pausch.versteuert mit 25% und SV frei - Der Arbeitnehmer soll die Steuer tragen.
und einen
Fahrtkostenzuschuss pausch.versteuert mit 15% und SV frei. Je eine LA pSt. AG und einmal pSt. AN.
vielleicht könnt uns helfen wie wir die pausch.versteuerung mit 15 % und die Abwälzung auf AN erfassen können.
Lieben Dank für eure Bemühungen
Hallo @lerch,
Sie können die Internetpauschale mit einer Stammlohnart wie z. B. 200 oder 201 und hierbei mit Steuer- und SV-Behandlung 48 ("pauschal versteuerte Bezüge, 25%, SV-frei") anlegen.
Siehe auch hier: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Internetpauschale-Homeoffice/m-p/303836
Die Stammlohnarten für die Abrechnung von Fahrtkostenzuschüssen finden Sie in Dokument 9241978 .
vielen Dank für Ihre Antwort. Die Internetpauschale mit 25% pauschal und pSt. AG haben wir bereits erfasst. Nun wird eine zweite Lohnart benötigt. Gleich wie die erste. nur mit pSt. ARBEITNEHMER. Wie kann ich dies erfassen?
Herzlichen Dank. Viele Grüße
Hallo,
für Pauschalsteuern, die auf Arbeitnehmer abgewälzt werden, muss die Stammlohnart 888 - Übern. pausch. Steuern (Übernommene pauschale Steuern) verwendet werden.
Lohnart 888 wird immer in einem Betrag ausgewiesen. Der Betrag wird nicht nach pauschaler Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag unterteilt.
Die Lohnart kann als negativer Festbezug gespeichert oder über die Bewegungsdaten als negativer Betrag erfasst werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 5303155 .