Moin, ist es möglich, bei Lohn und Gehalt, eine Lohnart anzulegen und diese mit einer Kostenstelle zu verknüpfen?
Wir haben Mitarbeiter, die sollen einen Betrag € X auf Kostenstelle X erhalten und den Betrag € Y auf Kostenstelle Y.
Nun war meine Überlegung, ob es nicht möglich ist, zwei Lohnarten anzulegen und jede LA mit einer Kostenstelle zu verknüpfen, so dass ich beim Mitarbeiter dann zwei Lohnarten in der Entlohnung fest hinterlegen kann und nicht immer über die Monatserfassung gehen muss.
Diese Beträge sind nämlich abweichend von der eigentlichen Kostenstelle der MA.
Ich freue ich über eure Ideen.
Hallo,
in den Mandantendaten unter Organisationseinheiten | Kostenstellen hinterlegen Sie zuerst die beiden entsprechenden Kostenstellen. Anschließend schlüsseln Sie unter Organisationseinheiten | Kostenstellenverteilung die beiden Kostenstellen jeweils mit einem Prozentualen Anteil von 100,00%. Diese können dann beim Mitarbeiter unter Entlohnung | Bezüge/Abzüge im Feld Kostenstellenverteilung fest hinterlegt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 9219366 - Kostenstellen / Kostenträger .
Diese Verteilung entspricht dann allen Bezügen, die prozentual auf 2 Kostenstellen verteilt werden.
Ist es möglich ein Lohnkonto z.B. "variables Gehalt" zu hinterlegen und dieses mit einer dritten Kostenstelle fest zu verbinden? Das normale Gehalt wird somit auf 2 Kostenstellen verteilt, das Variable geht auf die 3. Kostenstelle?
In LODAS kannst du über die Bewegungsdaten auch jeweils eine abweichende Kostenstelle angeben, kann LuG das nicht?
Hallo,
in Lohn und Gehalt können Sie unter Bewegungsdaten | Monatserfassung für eine gebuchte Lohnart eine abweichende Kostenstelle zuordnen.
Damit Sie in der Monatserfassung Kostenstelle und/oder Kostenträger erfassen können, aktivieren Sie unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Allgemeine Angaben in der Gruppe "Kostenstellen / Kostenträger" die Kontrollkästchen "Kostenstellen in Bewegungsdaten berücksichtigen" und "Kostenträger in Bewegungsdaten berücksichtigen".