Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von der Soka-Bau ein Schreiben zur Abgeltung des Urlaubsanspruchs eines ehemaligen Arbeitnehmers bekommen.
In diesem Schreiben steht, dass die Abgeltung in diesem Fall sozialversicherungsfrei gezahlt wird. Die Abgeltung ist als einmalig gezahltes Entgelt der Berufsgenossenschaft zu melden.
Welche Lohnart muss ich hierfür verwenden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
für die Urlaubsabgeltung durch die SOKA-Bau gehen Sie bitte wie folgt vor:
Öffnen Sie den betreffenden Mitarbeiter und rufen Sie die Maske Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum auf.
In der Gruppe Abrechnungsmonat im Eingabefeld Letzter abzurechnender Monat, den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Abrechnungsmonat des Mandanten ändern.
Anschließend gehen Sie bei dem Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Monatserfassung.
Hier erfassen Sie die Brutto Urlaubsabgeltung mit der Lohnart 8052 und negativ die Nettolohnart 9900 um die Verbeitragung zu erzeugen. Lohn und Gehalt überprüft innerhalb der Urlaubsabgeltung automatisch, ob ein Fall der Märzklausel vorliegt oder lediglich das Entgelt für die Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss.
Ein detaillierte Beschreibung finden Sie im Dokument Urlaubsabgeltung abrechnen - Bauhauptgewerbe.
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich habe diesen Fall auch und bei mir ist definitiv keine Märzklausel anzuwenden. Der Mitarbeiter ist im Oktober 2023 ausgeschieden und hat jetzt im September 2024 die Urlaubsabgeltung erhalten. Wie bekomme Ich das hin, dass keine SV abgezogen wird.
Hallo,
erfassen Sie die Lohnarten 8052 und 9900 im Monat 09/2024.
Aufgrund des Austritts in 10/2023 werden in 2024 keine SV-Tage berechnet. Das hat zur Folge, dass die Urlaubsabgeltung sozialversicherungsfrei abgerechnet wird.
Mit der Lohnart 9900 ziehen den Wert der Urlaubsabgeltung ab. Damit wird eine Auszahlung unterbunden.