Hallo,
wir möchten unseren Mitarbeitern für die Reinigung Ihrer von uns zur Verfügung gestellten Kleidung einen Bruttobetrag steuerpflichtig und beitragspflichtig erstatten.
Kann die Stammlohnart 860 genommen werden? Ich gehe davon aus, dass es dann ein EBZ ist.
Vielen Dank im Voraus
Nico
Hallo Nico,
klären Sie bitte rechtlich mit der Krankenkasse und dem Finanzamt, ob der Bruttobetrag als Einmalbezug verbeitragt werden soll.
Ist dies der Fall, kann die Stammlohnart 860 genutzt werden.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
wie konnten Sie Ihre Frage lösen?
LG Isabel
Hallo,
wir haben das nicht umgesetzt.
Viele Grüße
Nico