Hallo,
welche Lohnart verwende ich für Überstunden (50% Zuschlag) die bei einem Minijobber ausgezahlt werden sollen? Lt. Recherche müsste das SV-Frei sein. Die Lohnart 1350 (Überstundenpauschale) ist aber sv -pflichtig geschlüsselt,
Vielen Dank vorab.
Die LA 1510 rechnet nur den stfr. Zuschlag.
@Steuerberaterin1234 schrieb:Hallo,
welche Lohnart verwende ich für Überstunden (50% Zuschlag) die bei einem Minijobber ausgezahlt werden sollen? Lt. Recherche müsste das SV-Frei sein. Die Lohnart 1350 (Überstundenpauschale) ist aber sv -pflichtig geschlüsselt,
Vielen Dank vorab.
Frage, warum Sv-Frei?
Warum sollten Überstundenauszahlungen (sie schreiben auch noch pauschal) Sv-frei sein?
Würde ich nicht so sehen. SV-Pflichtig und muss in der Minijob-Grenze bleiben.
@Lohnnutzer Sorry, verschrieben. Mir geht es um Sonntagszuschlag, nicht um Überstunden.
@tax sorry, ich habe mich verschrieben. Es geht mir nicht um Überstunden, sondern um Sonntagszuschläge.
danke @cro . Ich habe diese Lohnart auch bereits "ausprobiert".
Bis zum Gesamtbrutto wird damit auch richtig gerechnet, allerdings habe ich dann Differenzen in der Verdienstbescheinigung auf der Lohnabrechnung (links unten).
Z.B. sind dann nicht nur 100 € SV-Brutto sondern 108,04 € das SV.Brutto. Verstehe ich nicht.
Ist das die erste Abrechnung mit der neune LuG-Version 14.59? Dann liegt das, ganz vielleicht, am neuen PAP für die Lohnsteuer 2025. Wird ja ab dem 01.01.25 nachgeholt und ändert auch die SV-Werte geringfügig.