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Lohnart Sonntagszuschlag st/sv-pflichtig - Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 03.01.2020 08:54:57 von frgntz
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frgntz
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Hallo,

 

wie kann ich am schönsten einen Sonntagszuschlag st/sv-pflichtig abrechnen?

 

Folgendes: Azubi hat einen umgerechneten Stundenlohn von 5,17 EUR/Std., 50% davon wäre st/sv-freier Sonntagszuschlag zulässig. Der AG will 3,50 EUR/Std. für Sonntagszuschlag bezahlen.

 

Die Differenz von 3,50 zu 5,17*0,5 wäre st/sv-pflichtig. Wie verbuche ich die Differenz am besten?

 

Wenn ich z.B. die Differenz mit LA1011 Sonntagsstundenlohn buche, ergeben sich Differenzen zum Gesamtbetrag, da ich das nur mit Stunden und abweichendem (Differenz)-Stundenlohn von 0,92 eingeben kann.

 

Danke und viele Grüße

t_r_
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Hallo,

 

ob Sie das schön finden weiß ich nicht, aber wenn Sie die Standard-Lohnart 1510 der Datev verwenden, wird automatisch der steuerpflichtige Teil bei der Ermittlung der Besteuerung und Beitragserhebung berücksichtigt.

 

Es wird halt nicht gesondert ausgewiesen, was steuerpflichtig ist.

 

Viele Grüße

T. Reich

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frgntz
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1510 benutze ich ja schon, aber LuG greift dabei auf den errechneten Stundenlohn von 5,17 und nimmt dann richtigerweise 50% davon st./sv-frei. Aber woher soll das Programm wissen, dass ich den Zuschlag mit 3,50 EUR/Std. haben will?

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t_r_
Allwissender
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Sie erfassen den abweichenden Faktor von EUR 3,50 in den Bewegungsdaten. Basis für die Ermittlung des steuerfreien Anteils bleibt der entsprechend hinterlegte Basisgrundlohn. 

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frgntz
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Das war mein Plan. Basisgrundlohn für SFN ist Stundenlohn 1 hinterlegt, Stundenlohn 1 ist mit 5,17 belegt.

 

Bewegungsdaten mit 3,50 als abweichenden Faktor und das Programm nimmt dann einfach wieder 50% von 3,50 steuerfrei, der st/sv-pflichtige Restanteil ist aber einfach weg.

 

Entweder habe ich einen Denkfehler oder die Lohnarten hat bei uns jemand mal verändert.

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t_r_
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😳Stimmt, der Prozentsatz bezieht sich ja auf den ermittelten Betrag, also 3,50 mal Anzahl der Stunden und davon 50%. Hat ja nicht mit dem Sonntagszuschlag zu tun.

 

Es gibt daher zwei Varianten, einmal die Lohnart 1510 verwenden und auch noch eine abweichende Lohnveränderung von 100 % erfassen oder aber eigene Lohnart ohne Lohnveränderung. Dafür einfach die Lohnart 1510 auf z. Bsp. 1511 kopieren und dann die Lohnveränderung rausnehmen. Dann wird mit EUR 3,50 gerechnet und danach kein Prozentsatz gerechnet. Die Steuerfreiheit findet aber normal die Berücksichtigung, da diese aus dem Lohnartenkern genommen wird.

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frgntz
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So habe ich das jetzt gemacht, gefällt mir aber nicht, da es trotzdem zu Differenzen kommt.

 

31,50 Sonntagsstunden sollen einen Zuschlag von 3,50 EUR/St.d haben = 110,25 EUR

 

LA1510 31,50 Std. * 5,17 Stundenlohn *50% frei = 81,43 EUR

LA1511 31,50 Std. * 0,91 st/sv pfl. = 28,67 EUR

 

Ergibt in der Summe 110,10 EUR, kleine Differenz, aber trotzdem eine.

 

Komisch, dass es da keine Programmlösung gibt oder die AG halten sich einfach wohl immer an die 50%-Grenze.

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t_r_
Allwissender
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Nein, ich meinte Lohnart 1510 kopieren und die Lohnveränderung rausnehmen und somit dann

 

LA 1511 31,50 x 3,50 = 110,25, davon 81,43 steuerfrei.

 

An der markierten Stelle einfach in der kopierten Lohnart rausnehmen und man kann alles in einem abrechnen.

frgntz
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Jetzt hat es geklappt, man sieht es dann wirklich nur am Steuer- und SV-Brutto, was mit dem Zuschlag passiert.

 

Ich habe jetzt SFN Basisgrundlohn auf "Festbezüge" gemacht und LA1511 ohne Lohnveränderung mit 3,50 Faktor gebucht.

 

Zum Steuer- und SV-Brutto rechnet er dann wirklich nur die 28,82 EUR dazu und die 81,43 werden als steuerfrei nicht berücksichtigt. Wenigstens inhaltlich ist es jetzt korrekt. Danke!

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letzte Antwort am 03.01.2020 08:54:57 von frgntz
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