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Lohnart Erstattung Telefonkosten

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letzte Antwort am 25.07.2022 13:24:08 von Fiege
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loew
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

ich möchte in Lohn und Gehalt einem Arbeitnehmer Telefonkosten seines privaten Anschlusses für berufliche Telefonate erstatten - gem. Einzelverbindungsnachweis steuer- und svfrei. 

Welche Lohnart kann hier verwendet werden?

 

MfG

 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 5
5635 Mal angesehen

Hallo,

 

da sind Sie ja im Auslagenersatz. Nutzen Sie daher eine Nettobe- und abzugslohnart. Die Datev hat die Lohnart 9004 mi der Bezeichnung Telefon. Allerdings handelt es sich hier um die Folgelohnart einer steuerpflichtigen Lohnart. Wenn Sie das nicht stört, können Sie diese nehmen. Alternativ können Sie die Lohnart auf eine freie Nummer kopieren und diese nutzen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Fiege
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

ich rechne es auch im Netto ab, allerdings wird es so den Kostenstellen nicht zugeordnet.

 

Gibt es dafür eine Lösung?

 

Viele Grüße

Anna Fiege

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
3915 Mal angesehen

Hallo Frau Fiege,


bei der Zuordnung von Kostenstellen auf dem Buchungsbeleg sind grundsätzlich mehrere Punkte zu überprüfen.


Wurden bei allen Mitarbeitern auch die Stammkostenstelle bzw. eine Kostenstellenverteilung erfasst?


Ist dies der Fall, prüfen Sie bitte auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten, ob bei der entsprechenden Netto-Lohnart auch der Haken "Kosten relevant" geschlüsselt ist. Nur wenn der Haken aktiviert ist, wird die Lohnart auf die Kostenstelle verteilt.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
Fiege
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
3850 Mal angesehen

Vielen Dank!

 

ok, es war der Verteilungsschlüssel bei den Netto-Be-Abzügen.

 

Danke!

 

 

 

Viele Grüße

Anna

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letzte Antwort am 25.07.2022 13:24:08 von Fiege
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