Hallo Community,
gibt es bereits eine Lohnart zum Pauschbetrag für Übernachtung im Auto für Berufskraftfahrer?
Hallo,
wenn einem Berufskraftfahrer eine Übernachtungspauschale pro Kalendertag ausbezahlt wird, kann hierfür die Standardlohnart 9680 „Übernacht.mehrauf.k.LStB“ verwendet werden.
Bis 2019 stand dafür die Lohnart 3910 „Übernacht.mehrauf.,stfr,k.LStB“ zur Verfügung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in folgenden Dokumenten:
1005132 Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Reisekosten, Kilomtergeld, Übernachtung (Beispiele Lohn und Gehalt)
1004537 Auswirkungen der Konkretisierung der EBV auf die Brutto/Netto-Abrechnung
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo
vielen Dank für die Info.
Gibt es auch eine Lösung für Lodas?
Wilfried Manz
Hallo Herr Manz,
in LODAS können Sie einen eigenen Nettoabzug für diesen Pauschbetrag für Berufskraftfahrer anlegen und für die Abrechnung nutzen.
Der Übernachtungskostenersatz wird steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Besten Dank.
Macht es nicht Sinn, dass dazu eine Datev-Lohnart angelegt wird?
Hallo,
in LODAS wird der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer über einen eigenen Nettoabzug abgerechnet.
Das Vorgehen in Lohn und Gehalt hat meine Kollegin, Darlene Pfahler, weiter oben geschildert.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG