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Lohnart / Berechnung nach Wöchentl. Arbeitszeit

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letzte Antwort am 23.03.2021 15:26:06 von Matthias_Platz
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Matten
Beginner
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Ich weiß, dass man in Lohn und Gehalt eine Lohnart anlegen kann, die dann über die wöchentliche Arbeitszeit im Mitarbeiter berechnet wird. Ich habe dies schonmal gemacht, ist aber länger her.

Nun finde ich dies nicht mehr.

Wer kann mir hier sagen, wie man das macht?

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

meinen Sie vielleicht die Durchschnittsberechnung?

 

Sie müssten eine Lohnart mit Durchschnittsermittlung verwenden und haben auf Mandantenebene unter Durchschnitte | Gleichbleibende Werte die Stunden hinterlegen. Dort gibt es als Auswahl "individuell regelmäßige monatliche Arbeitszeit". Diese ermittelt aus der erfassten wöchentlichen Arbeitszeit die monatliche Arbeitszeit zur Ermittlung des Stundenlohns für die Vergütung.

 

Wenn Sie Durchschnitt in der Hilfe eingeben, landen Sie in den Hinweisen zu den Durchschnittsberechnungen und auch dem Link zu den Standardlohnarten der Datev.

 

Die Beispiele der Datev finden Sie hier:

 

Zahlungen aus dem Durchschnitt berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt

 

Viele Grüße

T. Reich

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Matten
Beginner
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Nachricht 3 von 4
347 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die Antwort.

 

Dies meine ich aber nicht. Genauso wie in den Entgeltgruppen gab es die Möglichkeit ein Lohnart mit 100% zu erfassen im Festlohnbereich des Mitarbeiters. Dieser Wert wurde dann aufgrund der hinterlegten individuellen Arbeitszeit gekürzt.

Wir arbeiten jetzt mit Entgeltgruppen. Leider kann man individuelle Zulagen hier nicht mit erfassen. Um bei Arbeitszeitänderungen nicht die Zulage zu vergessen, habe ich mich daran erinnert, dass es auch noch eine ältere Möglichkeit gibt. Dies wurde mir mal bei einem Jahreswechselseminar gezeigt.

Wie gesagt, es ist schon 2 Jahre her und ich finde es nicht mehr.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
311 Mal angesehen

Hallo

 


leider können wir Ihnen anhand der Angaben keine konkrete Lösung bieten. Der Sachverhalt muss individuell geprüft werden.


Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.03.2021 15:26:06 von Matthias_Platz
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