Hallöchen,
kann mir jemand sagen ob die Lohnart 5200 (BAV Arbeitgeberzuschuss), automatisch im Lohn und Gehalt eingespielt wird.
Falls nicht, welche Lohnart wäre zum kopieren geeignet?
Wer kann helfen?
LG
H. Hannemann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
die Lohnart 5200 ist eine Standardlohnart der Datev. Diese ist bereits im Kanzleistamm von Lohn und Gehalt hinterlegt. Wenn Sie diese bei einem Mandanten benötigen, dann müssen Sie auf Mandantenebene über Anpassung Lohnarten | Assistent Lohnarten | Einfügen Datev-Standardlohnarten | Lohnart 5200 auswählen |fertigstellen. Die Lohnart ist nun auch beim Mandanten hinterlegt.
Viele Grüße
T. Reich
Hallöchen,
danke, erstmal hat alles bis zum Mandanten geklappt, aaaaaber, kann die Lohnart nicht beim Mitarbeiter hinterlegen, sollte doch funktionieren.
LG
H. Hannemann
Die LA 5200 ist für die Eigenerfassung nicht vorgesehen. LuG rmittelt den Pflichtzuschuss selbst und weißt diesen dann mit der LA 5200 auf der Gehaltsabrechnung aus. Weitere Arbeitgeberzuschüsse, also über den Pflichtzuschuss hinaus, werden mit den bisherigen Lohnarten (z. Bsp. 4700) abgerechnet.