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Lohnart 5200 bei privater Krankenversicherung?

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letzte Antwort am 20.07.2023 11:39:36 von Wirth_1
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Wirth_1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Liebe Community,

 

ich dachte, dass ich diese Anfrage schon eingestellt hatte, sehe sie aber nicht.

Deshalb versuche ich es noch einnmal.

 

Bei einer Mitarbeiterin wird der Anteil der bAV unter 5200 gebucht (mit Fibu-Konto 4130). Sie ist privat krankenversichert.

Bei allen anderen Mitarbeitern verwendet Lohn und Gehalt die Lohnart 4700 (mit Fibu-Konto 4165).

 

Wir können uns nicht erklären weshalb bei dieser Mitarbeiterin automatisch die Lohnart 5200 gesetzt wurde und konnten es uns nur durch einen Unterschied in der Krankenversicherung erklären.

 

Gibt es andere Gründe weshalb der Anteil auf diese Lohnart gebucht worden ist?

 

Freue mich über Anregungen und Tipps.

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
525 Mal angesehen

Hallo,


bei der Lohnart 5200 handelt es sich um den Ausweis des Arbeitgeber-Pflichtzuschusses zur bAV auf der Lohnabrechnung.

 

Für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die ab 01.01.2019 neu abgeschlossen werden, muss der Arbeitgeber 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als AG-Zuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart (§ 1a Abs. 1a und § 23 Abs. 2 BetrAVG). Für bereits vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt die Regelung erst ab 01.01.2022 (§ 26a BetrAVG).


Die Lohnart 5200 wird demnach verwendet, wenn in Lohn und Gehalt für den entsprechenden bAV-Vertrag der AG-Pflichtzuschuss hinterlegt ist. Diesen hinterlegen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge | z.B. Direktversicherung im Reiter "Allgemeine Daten" bei "Variante AG-Pflichtzuschuss". Sofern hier eine Auswahl getroffen wurde, wird auch die Lohnart 5200 auf der Abrechnung ausgewiesen und dementsprechend auch in der FIBU mit verbucht.


Bei der Lohnart 4700 handelt es sich um den allgemeinen AG-Anteil zur bAV, der in der Registerkarte "Beiträge" unter "Steuerfreier Betrag" hinterlegt wird.


Weitere Informationen zum AG-Pflichtzuschuss finden Sie im Dokument 1004619.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Wirth_1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Vielen Dank. Die Antwort hilft mir sehr. Das Kreuzchen hatte ich übersehen.

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Wirth_1
Einsteiger
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Hallo Frau Heubeck,

darf ich nach längerer Zeit wieder auf unsere Kommunikation zurückkommen?

Wir haben in der Zwischenzeit die Eingabe korrigiert und die Lohnart 5200 wird ausgewiesen. Als Fibu-Konto haben wir die 4165 hinterlegt, wie auch bei 4700 und 4720.

Seitdem stimmt aber das Verrechnungskonto 1743 nicht mehr. Um genau den Betrag der gesamten Beträge unter Lohnart 5200.

Hätten Sie hierfür auch eine Erkärung?

Herzliche Grüße

C. Wirths

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
392 Mal angesehen

Hallo,


warum das Verrechnungskonto nicht mehr aufgeht, können wir an dieser Stelle nicht erklären. Ich habe mit @Selina_Heubeck Rücksprache gehalten.


Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir Ihre individuellen Eingaben sowie die Verbuchung überprüfen können.


Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Wirth_1
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Hallo Frau Schöneweis,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich werde mir nächste Woche ein Lernvideo zu den Direktversicherungen bei der DATEV bestellen. Es könnte an der In-Hundert und Auf-Hundert-Einstellung liegen.
Wenn ich an der Stelle nicht weiterkomme, werde ich über Service und Support gehen, wie von Ihnen vorgeschlagen.

Herzliche Grüße

 

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letzte Antwort am 20.07.2023 11:39:36 von Wirth_1
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