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Lohnart 145

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letzte Antwort am 21.12.2020 07:30:05 von Vanessa_Mertel
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DanyHu
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Guten Morgen,

ich habe ein Problem bei der Lohnartanlegung 145 Entgeltfortzahlung Std. Basis. Es ist bereits der 3 Mandant, wo Probleme auftauchen bei der korrekten Anlage aus den Dokument-Nr. 1003716.

Der Arbeitnehmer ist im am 24. September 2020 angemeldet worden und im November 4 Tage krankgeschrieben. Die Fehlzeiten habe ich eingegeben und den letzten Arbeitstag sowie die Arbeitsstunden mit Lohnart Stundenlohn und die Krankheitsstunden mit Lohnart Entgeltfortzahlung Std.Basis.

 

Die Lohnart 145 habe ich bei diesem Mandanten (Bauhauptgewerbe) neu angelegt, wie im Dokument-Nr. 0906285 beschrieben. Die monatliche Arbeitszeit ist auch hinterlegt.

 

Nur kann ich nicht mit dem Durchschnittspeicher abrechnen. Da kommen die Fehlermeldungen: AAG: Das fortgezahlte Bruttoentgelt konnte nicht ermittelt werden. Die Angabe ist für die Datenübermittlung und somit für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich.

 

Damit ich nun den Lohn abrechnen konnte, habe ich im Faktorschlüssel Stundenlohn 1 eingegeben. Da habe ich meinen AAG-Antrag erhalten. Nur das ist doch nicht richtig.

 

Welchen Anwendungsfehler mache ich bloss?

 

Viele Grüße

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Stammlohnart 145 rechnet standardmäßig aus dem Durchschnitt 1 der letzten drei Monate. Vermutlich wird der Durchschnitt nicht korrekt befüllt.


Prüfen Sie, ob bei der bzw. den Lohnarten, die in den Durchschnittsspeicher fließen sollen, unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Durchschnitte der Eintrag Speicherung soll Stunden, Tage und Betrag umfassen gewählt ist. Diese Einstellung muss im Eintrittsmonat vorgenommen werden. 


Weitere Informationen zum Durchschnittsspeicher finden Sie im Dokument 1070204 - Durchschnittsspeicher einrichten und ändern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DanyHu
Beginner
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So habe ich es gemacht: der Durchschnittspeicher ist so eingestellt, im Eintrittsmonat des Arbeitnehmers ist die Lohnart angelegt.

Es werden nicht die Entgeltfortzahlungsstunden berechnet und kein Erstattungsantrag erstellt.

 

Es ist nicht der einzige Arbeitgeber, der diese Fehlermeldungen mit der Lohnart anzeigt. 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte nehmen Sie über einen weiteren unserer Servicekanäle Kontakt zu uns auf, sodass der Sachverhalt und die erfassten Stammdaten eingehender geprüft werden können.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.12.2020 07:30:05 von Vanessa_Mertel
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