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Lohnabzug

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letzte Antwort am 27.03.2025 15:27:46 von Nina_Schöneweis
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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Guten Morgen zusammen,

 

ich bräuchte einen Rat! 🙂

 Wir haben einen MA, der Arbeitsschuhe für seine Tochter bei einer Sammelbestellung mitbestellt hat. Ich habe diesen Betrag in der Fibu auf "Durchlaufende Posten" gebucht.

 

Kann ich bei der Lohnabrechnung die Schuhe als Vorschuss abziehen? Da wird dann aber vermutlich das Fibu-Konto nicht dazu passen. 

 

Wie würdet ihr diesen Fall bearbeiten?

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

 

LG 

Claudia 

 

Die Kategorie wurde durch @Nina_Schöneweis von "eAU LuG" auf "Lohn und Gehalt" geändert.

GLH
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ich würde darum bitten, dass der Mitarbeiter den Betrag auf das Konto erstattet damit 1590 ausgeglichen ist, damit ich möglichst wenig Arbeit habe 😄 

 

Man kann auch einen Netto-Vorschuss abziehen, wieso soll das Fibu Konto dann nicht passen. 

 

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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

 

Überweisen war eigentlich gedacht. Der MA ist unzuverlässig, deshalb würde ich es nach 3 Mo hinterherrennen jtz abziehen.

 

Wäre das Konto Vorschuss 9000 dann das Richtige?

 

LG

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rschoepe
Experte
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Ich würde da einfach einen Nettoabzug "Mitarbeitereinkauf" machen, der dann entsprechend gebucht wird. Je nachdem kann das ja öfters vorkommen. 😉

CLAUDIA3
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 6
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Könnte ich dafür das Konto 9001 verwenden mit Fibu-Zuordnung 1530?

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

ja, für einen Netto-Abzug können Sie die Lohnartennummer 9001 verwenden.

 

Das Fibu-Konto 1530 klingt bei dem DATEV SKR03 plausibel.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.03.2025 15:27:46 von Nina_Schöneweis
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