Guten Abend.
Ich bin AN in einem großen Hotel, welches sich seit Monaten im Lockdown und dementsprechend in Kurzarbeit befindet.
Mein Chef arbeitet mit Edlohn und bis dato hat eigentlich alles gepasst, aber die Abrechnung vom März verstehe ich vorn und hinten nicht.
Ich arbeite Teilzeit mit 84 Std. im Monat und mein Bruttolohn ist 1053,50€, der reguläre Nettolohn sind 854,68€.
Im März hatte ich 92 Std, wovon 20 Stunden Urlaub waren. Und der Betrag Kürzung KUG liegt bei 875€, was ja höher als mein reguläres Netto ist.
Das kann doch nicht passen🤔 denn im Februar hatte ich mit weniger Stunden mehr Geld auf dem Konte🤷♀️
Hat jemand eine Idee?
LG Evie
Hallo,
bei Fragen zur eigenen Lohnabrechnung bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrem Personalbüro in Verbindung zu setzen um eine Klärung herbeizuführen. Zu Ihrem Sachverhalt können wir daher keine Stellungnahme abgeben, zumal auch noch mit einem Fremdprogramm "Edlohn" abgerechnet wird.
Guten Morgen.
Meine Chefin, welche die Lohnabrechnungen erstellt, kann mir leider nicht sagen, wie das Programm diese Abzugbeträge berechnet. Sie gibt nur die monatlichen Stunden ein und wieviel Stunden davon auf KUG oder Feiertag sind. Die Berechnung erfolgt durch das Programm.
Dass Datev ein anderes Programm ist, ist mir durchaus bewusst, aber ich denke, dass die Programme ähnlich arbeiten und daher jemand eine Idee dazu hätte.
LG Evie2807
Hallo Evie2807,
grundsätzlich ist die Berechnung des Kurzarbeitergeldes gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Anspruchszeitraum. Das ist der Unterschiedsbetrag (=Nettoentgeltdifferenz) zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt.
Bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld spielen aber nicht nur Soll- und Istentgelt eine Rolle, sondern zum Beispiel auch die Anzahl der Fehlstunden und Feiertage.
Wie sich die Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei Ihnen zusammensetzt, können wir von unserer Seite aus nicht beurteilen. Es bedarf hierfür eine individuelle Prüfung des Sachverhaltes. Wir empfehlen Ihnen daher eine Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Softwareanbieter, durch den die Lohnabrechnung erstellt wurde.