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Lohnabrechnung Netto-Abzüge verstehen

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letzte Antwort am 11.03.2024 18:38:15 von bodensee
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steffenhelder76
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

ich weiß leider nicht nicht, ob das Thema hier richtig ist, da es kein betreffenden Bereich dazu gibt, den ich auf Anhieb finden konnte.

 

Ich habe leider keine Ahnung von Lohnabrechnunegen etc.

 

Ich bin in der freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse.

 

Fragen:

 

1. Warum ist das unter diesem Punkt und nicht bei den anderen SV-Sachen? Man kann dazu schwerlich etwas finden im Internet.

 

Also erstmal seltsam warum das direkt vom Netto abgezogen wird und nicht aufs das Brutto. 

 

Meine Vermutung ist, dass man so weniger Netto hat, als wenn Steuern wie in der Normalen gesetzlichen KV? 

 

2. Welche Zahlen muss ich zusammenrechnen um es vom Netto abzuziehen für mein finales Netto?

 

Wenn ich die beiden AG-Anteile addiere und abziehen, kriege ich nicht mein Netto raus, was weiter unten steht.

 

 

 

 

 

steffenhelder76_0-1709995555044.png

 

freiherr
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Staffenhelfer,

 

zuächst einmal einen Glückwunsch, dass Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Dies ist daran erkennbar, dass Sie offensichtllich als freiwillig krankenversicherter und pflegeversicherter Arbeitnehmer eingestuft sind. Freiwillig Versicherte haben sich nicht aktiv für einen Übergang in die private Krankenversicherung entschieden, sondern sind (oftmals stillschweigend) weiterhin bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse geblieben.

 

Freiwillig versicherte Selbstständige oder Freiberufler:innen sind Selbstzahler. Das heißt, Sie zahlen die Versicherungsbeiträge selbst an die Krankenkasse. § 257 des Sozialgesetzbuch (SGB) V- besagt, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) übersteigt, einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung haben. Die Gesamtbeiträge werden üblicherweise aber auch für Selbstzahler weiterhin vom Arbeitgeber überwiesen, was dann als Firmenzahler bezeichnet wird.

 

Die beiden wichtigen Worte hier sind dabei 1) Selbstzahler und 2) Beitragszuschuss. Aus 1) begründet sich die andere Darstellung der jeweiligen Werte in der Lohnabrechnung und aus 2) die Arbeitgeberanteile.

 

Nachstehend finden Sie eine Darstellung der DATEV Lohnarten mit der jeweiligen Bedeutung und der Rechenanweisung, die Sie zu Ermittlung des Auszahlungsbetrages anwenden müssen.

 

LohnartBezeichnungBedeutungRechnung
9850AG-Ant. freiw. Krankenvers.Arbeitgeber-Zuschuss (=Anteil) an der freiwilligen Krankenversicherung+
9851Gesamtb. freiw. Krankenvers.Der Gesamtbeitrag, der an die freiwillige Krankenversicherung abgeführt wird-
9856AG-Ant. Pflegev. b. freiw. PVArbeitgeber-Zuschuss (=Anteil) an der freiwilligen Pflegeversicherung+
9857Gesamt. Pflegev. b. freiw. PVDer Gesamtbeitrag, der an die freiwillige Pflegeversicherung abgeführt wird-

 

Die Berechnung des gesetzlichen Netto wird dabei von DATEV selbstverständlich mit den korrekten Werten durchgeführt, so dass Sie nicht weniger Netto erhalten.

 

Anhand der Spalte Rechnung erkennen Sie, welchen Betrag Sie zum Netto addieren (die beiden AG-Anteile) oder abziehen (die beiden Gesamtbeiträge) müssen, um den Auszahlungebetrag zu erhalten.

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
steffenhelder76
Beginner
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Hallo,

 

vielen Dank.

 

Ich hoffe, es gibt noch andere Erklärungen. Evtl. ist dieser Bereich doch nicht der Richtige, da hier wirklich wenig los zu sein scheint.

 

Könnte jemand diesen Beitrag in das allgemeine Steuerforum verschieben? Ansonsten eröffne ich es dort nochmal.

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Hier ist ein Anwenderforum - es sind also vor allem Leute hier, die vor allem arbeiten und hier dann Lösungen suchen, wenn das Programm mal nicht ganz selbsterklärend ist. Daher können Antworten schon mal auf sich warten lassen.

 

Es gibt die sogenannte Entgeltbescheinigungsverordnung, ein Gesetz, das festlegt, was wo auf der Abrechnung erscheinen darf bzw. nicht darf. Daher die andere Darstellungsweise bei Ihnen.

 

Ihr Arbeitnehmeranteil zur Kranken/Pflegeversicherung wird für die Berechnung der Lohnsteuer trotzdem genauso herangezogen wie bei Pflichtversicherten.

 

Ob die Beträge im Netto dazugerechnet oder abgezogen werden, sieht man an den jeweiligen Vorzeichen - bei einem Minus wird der Betrag abgezogen, ohne Minus dazugerechnet.

LG
VM
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bodensee
Experte
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Nachricht 5 von 5
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Erster Ansatz: 

 

Sie sollten IHren Arbeitgeber fragen bzw. die Lohnabrechnende Stelle da Datev Software also Steuerberater oder Rechtsanwalt. 

 

Zweiter Punkt: 

 

offensichtlich überweist ihr Arbeitgeber die KK Beiträge komplett an den Krankenkasse und nicht sie selbst = Firmenzahler.  Da dem so ist erhalten Sie von Ihrem AG einen Zuschuss zur KV und PV und dieser ist steuer und sozialvesicherungsfrei und wird deshalb als Netto Bezug ausgewiesen. Das was an die KK überwiesen wird dann folgerichtig als NettoAbzug abgezogen. 

 

Da ich nicht weiss was Sie selbst unter Netto verstehen, kann ich leider nicht weiter helfen. Auf den Datev Lohnabrechnungen ist das Netto  vor den Nettobe und Abzügen ausgewiesen und ebenso der Auszahlungsbetrag den Sie auf ihr Konto erhalten.  Was für ein Netto suchen Sie denn ? 

 

Dritter Punkt: 

 

Allein die Unterstellung damit Sie weniger Netto haben finde ich als Steuerberater und Arbeitgeber schon ziemlich starken Tobak, vielleicht sollten Sie vlt. auch einmal überlegen das die Abrechnung schlichtweg einfach richtig ist. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 11.03.2024 18:38:15 von bodensee
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